Drucksache - DS/1666/V  

 
 
Betreff: Graffiti und Street Art in Friedrichshain-Kreuzberg fördern - legale und frei zugängliche Flächen für Graffiti und Street Art schaffen II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die Grünenstellv. Vorsteherin
Verfasser:Heck, WernerSommer-Wetter, Regine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Bildung Vorberatung
19.08.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung (KuBi) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
17.06.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
26.08.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) - keine Gästeplätze! - Übertragung im Livestream -      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.04.2021 
Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Kultur und Bildung Vorberatung
12.05.2021 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz des Ausschusses für Kultur und Bildung (KuBi) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
26.05.2021 
Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Graffitit und Street Art II  
VzK_Graffitit und Street Art II  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den Eigentümer*innen der folgenden Flächen und Wände

 

-     Mauer in der Helen-Ernst-Str.

-     Viadukt am Ostbahnhof

-     Mauern und Wänden am Osthafen

-     Mauer/Wand Ede-und-Unku-Weg

-     rtelstraße 26

-     nanlage Helsingforser Str. (ehemaliges Bahngelände)

-     Am Spielplatz Wühlisch/Böcklingstrasse

 

dafür einzusetzen, diese teilweise schon temporär und illegal für Graffiti und Street Art genutzten Flächen dauerhaft oder temporär als für Street Art oder Graffiti zu bespielende Flächen durch eine entsprechende Übereinkunft zwischen Bezirk und Eigentümer*innen (wie etwa der Deutschen Bahn oder Behala) zu legalisieren.

 

Die BVV ist bis zu ihrer Sitzung im September 2020 über den Stand der Gespräche und deren Ergebnisse zu berichten.

 

Begründung:

 

ngst sind Graffiti und Street Art auch international als eigenständige künstlerische Ausdrucksform anerkannt und hochgeschätzt. Und Berlin und insbesondere der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg haben sich über fast drei Jahrzehnte als Orte einer außerordentlich lebendigen und kreativen Graffiti- und Street Artszene etabliert. Was unter anderem auch der Situation in Stadt und Bezirk nach der Wiedervereinigung geschuldet war, die mit ihren Brachen und zahlreichen leerstehenden ehemaligen Gewerbeimmobilien Raum und Flächen bot, wo diese kreative Nutzung und künstlerische Bespielung zumindest geduldet wurde.

 

Diese für Graffiti- und Streetartkünstler*innen und Stadt und Bezirk gleichermaßen inspirierende und wie bereichernde Situation hat sich in den letzen Jahren zunehmend zum Negativen entwickelt.

 

Zum einen gibt es immer weniger Brachen und leerstehende Gewerbeimmobilien, die gewissermaßen geradezu danach rufen, als leere „Leinwand“ von Graffiti und Street Art Künstler*innen genutzt und damit zu Kunstwerken transformiert zu werden.

 

ngst sind nun mit der Untersagung, die über viele Jahre geduldeten Flächen an der Hauswand/Giebelseite und Verbindungsmauer zum Hinterhaus der Wühlischstr. 55 sowie der Hauswand/Giebelseite des Hauses Böcklinstr. 10 in 10245 Friedrichshain weiterhin für Graffiti nutzen zu können, zwei weitere etablierte und bislang quasi legale Orte für diese Kunstform weggebrochen, an denen die Künstler*innen ohne Druck durch Strafverfolgung die nötige Ruhe zur Umsetzung auch größerer und zeitaufwendigerer künstlerischer Projekte hatten. Und auch von jüngeren Künstler*innen genutzt werden konnten, um ihren eigenen Stil zu entwickeln, ohne, statt auf ihre Arbeit immer wieder über die Schulter blicken zu müssen.

 

Zum anderen wurden die politischen Versprechen nach der bundesweiten Verschärfung der

Graffiti-Gesetzgebung im 2005, im Gegenzug legale Flächen für diese Kunstform zur Verfügung zu stellen auch in Berlin bislang nur sehr rudimentär umgesetzt und in unserem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg bislang gar nicht.

 

Es wird Zeit dies zu ändern, wenn Street Art und Graffiti in unserem Bezirk auch weiterhin stattfinden und diesen jenseits von kommerzieller Werbung im Graffitistil künstlerisch bereichern soll.

 

 

BVV 17.06.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Kultur und Bildung

 

 

KuBi 19.08.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den Eigentümer*innen der folgenden Flächen und Wände

 

-     Mauer in der Helen-Ernst-Str.

-     Viadukt am Ostbahnhof

-     Mauern und Wänden am Osthafen

-     Mauer/Wand Ede-und-Unku-Weg

-     rtelstraße 26

-     nanlage Helsingforser Str. (ehemaliges Bahngelände)

-     Am Spielplatz Wühlisch/Böcklingstrasse

 

dafür einzusetzen, diese teilweise schon temporär und illegal für Graffiti und Street Art genutzten Flächen dauerhaft oder temporär als für Street Art oder Graffiti zu bespielende Flächen durch eine entsprechende Übereinkunft zwischen Bezirk und Eigentümer*innen (wie etwa der Deutschen Bahn oder Behala) zu legalisieren.

 

Die BVV ist bis zu ihrer Sitzung im November 2020 über den Stand der Gespräche und deren Ergebnisse zu berichten.

 

 

BVV 26.08.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den Eigentümer*innen der folgenden Flächen und Wände

 

-     Mauer in der Helen-Ernst-Str.

-     Viadukt am Ostbahnhof

-     Mauern und Wänden am Osthafen

-     Mauer/Wand Ede-und-Unku-Weg

-     rtelstraße 26

-     nanlage Helsingforser Str. (ehemaliges Bahngelände)

-     Am Spielplatz Wühlisch/Böcklingstrasse

 

dafür einzusetzen, diese teilweise schon temporär und illegal für Graffiti und Street Art genutzten Flächen dauerhaft oder temporär als für Street Art oder Graffiti zu bespielende Flächen durch eine entsprechende Übereinkunft zwischen Bezirk und Eigentümer*innen (wie etwa der Deutschen Bahn oder Behala) zu legalisieren.

 

Die BVV ist bis zu ihrer Sitzung im November 2020 über den Stand der Gespräche und deren Ergebnisse zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 28.04.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Kultur und Bildung

 

 

KuBi 12.05.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 26.05.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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