Drucksache - DS/1526/V  

 
 
Betreff: Sachstand zum Einstweiligen Verfahren gegen die Zweckentfremdung der Wohnungen in der Markthalle Neun
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Aydin, SevimAydin, Sevim
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
27.11.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Laut der Drucksache/1372/V vom 14. August 2019 hat das Bezirksamt die Wiederzuführung der Wohnungen zu Wohnzwecken angeordnet. Gegen die Anordnung wurde im Eilverfahren die Aussetzung der sofortigen Vollziehung beim Verwaltungsgericht beantragt. Das Verwaltungsgericht sollte demnächst darüber entscheiden.

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie ist der Sachstand zum Einstweiligen Verfahren gegen die Zweckentfremdung der Wohnungen in der Markthalle Neun?

 

  1. Ist es möglich, die Wohnungen wieder für Wohnzwecke zu nutzen?

 

  1. Wenn ja, in welcher Höhe wurde Bußgeld verhängt?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                

Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales

Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wie ist der Sachstand zum Einstweiligen Verfahren gegen die Zweckentfremdung der Wohnungen in der Markthalle Neun?

 

Eine Entscheidung vom Verwaltungsgericht liegt aktuell noch nicht vor.

 

Die Arbeitsgruppe Zweckentfremdung im Bezirksamt hat im Juni 2019 die Wiederzuführung der Wohnungen zu Wohnzwecken angeordnet; mit sofortiger Vollziehung. Die Markthalle hat daraufhin beim Verwaltungsgericht die Aussetzung der sofortigen Vollziehung beantragt. Dies hat der Bezirk abgelehnt. Daraufhin hat das Verwaltungsgericht einen Vergleichsvorschlag der Gegenseite übersandt und um Stellungnahme gebeten. Es wurde eine monatliche Ausgleichszahlung von 1 €/m² angeboten. Das hat der Bezirk im September 2019 ebenfalls abgelehnt. Abzuwarten ist nun die Entscheidung des Gerichts.


  1. Ist es möglich, die Wohnungen wieder für Wohnzwecke zu nutzen?

 

Das Bezirksamt geht davon aus, dass die Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt werden.

 

  1. Wenn ja, in welcher Höhe wurde ein Bußgeld verhängt?

 

Ein Bußgeldverfahren wird erst mit der Beendigung der zweckfremden Nutzung/ Beendigung der ordnungswidrigen Handlung eröffnet.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Knut Mildner-Spindler

 
 

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