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Drucksache - DS/1445/V
Ich frage das Bezirksamt:
Abt. Bauen, Planen und Facility Management Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Temporäre Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) werden grundsätzlich nur bei Baustellen angeordnet, sofern die Notwendigkeit vorhanden ist, wie zum Beispiel bei Schulwegen, oder wenn eine Gehwegvollsperrung vorhanden ist, etc.
Zusätzlich können bei Großveranstaltungen temporäre Fußgängerüberwege erforderlich sein. U.a. wurde bei der Modemesse in der „Station“ über die Luckenwalder Straße wegen eines fehlenden Gehwegs ein Fußgängerüberweg angeordnet.
Des Weiteren erhielt zur Testphase die Bergmannstraße einen temporären Fußgängerüberweg in Höhe des Gesundheitszentrums.
Zurzeit sind 3 temporäre Fußgängerüberwege aktiv, einmal in der Bergmannstraße in Höhe des Gesundheitszentrums für die Testphase und 2 weitere, beide in der Tamara-Danz-Straße aufgrund von Hochbaumaßnahmen.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Schmidt
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