Drucksache - DS/1343/V  

 
 
Betreff: Denkmalschutz der ehemaligen Einfassungsmauer und der ungenutzten Güterschuppen im Görlitzer Park
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Aydin, SevimAydin, Sevim
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
05.06.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Misst das Bezirksamt den letzten Überresten des Görlitzer Bahnhofs -  die ehemalige Einfassungsmauer und die drei ungenutzten Güterschuppen im Görlitzer Park - künftig den Denkmalschutz-Status zu?

 

  1. Wenn ja: Wird dies im Rahmen der Sanierung geprüft und bei der Wiederherstellung der Bausubstanz berücksichtigt?

 

 

28.06.2019

Abt. Bauen, Planen und Facility Management

Bezirksstadtrat                                                                 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Misst das Bezirksamt den letzten Überresten des Görlitzer Bahnhofs - die ehemalige Einfassungsmauer und die drei ungenutzten Güterschuppen im Görlitzer Park - künftig den Denkmalschutz-Status zu?

 

Zuständig für die Überpfung des Denkmalwertes ist in Berlin nach Maßgabe des Denkmalschutzgesetzes ausschließlich das Landesdenkmalamt.

Ebenso wird die Entscheidung, ob ein Objekt in die Denkmalliste aufgenommen wird, nur dort getroffen.

Die Überreste werden nach derzeitigem Kenntnisstand nicht als denkmalwert eingeschätzt.

 

 

  1. Wenn ja: Wird dies im Rahmen der Sanierung geprüft und bei der Wiederherstellung der Bausubstanz berücksichtigt?


entfällt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Florian Schmidt

 

 
 

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