Drucksache - DS/1342/V  

 
 
Betreff: Sanierungsbedarf des ehemaligen „Edelweiß“ im Görlitzer Park
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Aydin, SevimAydin, Sevim
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
05.06.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Welche gravierenden Mängel an der Bausubstanz des ehemaligen „Edelweiß“ im Görlitzer Park hat das Bezirksamt festgestellt?
  2. Mit welchen Kosten rechnet das Bezirksamt bei der Beseitigung der Baumängel im ehemaligen „Edelweiß“ im Görlitzer Park?
  3. Ist der ehemalige Betreiber des „Edelweiß“ im Görlitzer Park für die entstandenen Schäden verantwortlich und kann er dafür ggf. in Regress genommen werden? 

 

 

28.06.2019

Abt. Bauen, Planen und Facility Management

Bezirksstadtrat

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Welche gravierenden Mängel an der Bausubstanz des ehemaligen „Edelweiß“ im Görlitzer Park hat das Bezirksamt festgestellt?
    Es besteht ein erheblicher Sanierungsstau für diesen gesamten Gebäudeteil. Insofern sind Dacharbeiten, Elektroarbeiten zur Erneuerung der E-Anlage, Sanitärarbeiten, Tischler- und Fußbodenarbeiten, Metallarbeiten zu beauftragen. Weiterhin sind im Kellerbereich Trocknungsarbeiten mit nachfolgenden Dichtungsarbeiten erforderlich, da die Kellerwände/Fundamente teilweise durchfeuchtet sind.

 

  1. Mit welchen Kosten rechnet das Bezirksamt bei der Beseitigung der Baumängel im ehemaligen „Edelweiß“ im Görlitzer Park?
    Eine Kostenschätzung erfolgt nach Vorlage eines Nutzungskonzeptes für dieuser I, II und III  durch das Hochbauamt.

 

  1. Ist der ehemalige Betreiber des „Edelweiß“ im Görlitzer Park für die entstandenen Schäden verantwortlich und kann er dafür ggf. in Regress genommen werden?
    Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme des ehem. Pächters dürfte gering ausfallen. Es müsste eine entsprechende, konkrete Zuordnung der entstandenen Schäden an der Bausubstanz und der Gebäudetechnik nachgewiesen werden. Dies wird vom Bezirksamt nicht gesehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Florian Schmidt

 

 

 
 

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