Drucksache - DS/1313/V  

 
 
Betreff: Sportschule Aikido am Ufer e.V. erhalten!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDstellv. Vorsteherin
Verfasser:Vollmert, FrankSommer-Wetter, Regine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
05.06.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
25.08.2021 
Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Sportschule Aikido erhalten  
VzK_Sportschule Aikido erhalten  

BVV 05.06.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich sehr zeitnah mit dem neuen Besitzer der Immobilie Kottbusser Damm 25/26, der Quest Investment Partners, in Verbindung zu setzen und Gespräche aufzunehmen, um den Verbleib der Sportschule Aikido am Ufer e.V. zu ermöglichen.

 

Begründung:

Der Aikido-Verein trainiert mit gut 100 Mitgliedern als Untermieter in der 3. Fabriketage seit fast fünf Jahren am jetzigen Standort und hat mit Aussicht auf eine zehnjährige Mietdauer umfangreiche Investitionen getätigt. Durch den plötzlichen Tod der Hauptmieterin wurde die Option einer fünfjährigen Mietverlängerung nicht gezogen, sodass die Kündigung noch durch die Vorbesitzer erfolgte. Durch das enge Zeitfenster, die erfolglose Suche nach bezahlbaren Ausweichquartieren bleibt nunmehr nur das Gespräch mit den neuen Eigentümern.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich sehr zeitnah mit dem neuen Besitzer der Immobilie Kottbusser Damm 25/26, der Quest Investment Partners, in Verbindung zu setzen und Gespräche aufzunehmen, um den Verbleib der Sportschule Aikido am Ufer e.V. zu ermöglichen.

 

 

BVV 25.08.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung ge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 
 

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