Drucksache - DS/1076/V  

 
 
Betreff: Schulgebäude im Rahmen der „Berliner Schulbauoffensive” für Nutzungsvielfalt planen und bauen

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
  Jaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
12.12.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien Vorberatung
10.01.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien vertagt   
14.02.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Schule und Sport Beratung ff
20.02.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
27.02.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.02.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Kultur und Bildung Vorberatung
11.03.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung (KuBi) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Schule und Sport Beratung ff
03.06.2020 
Video-/Telefonkonferenz des Ausschusses für Schule und Sport (SchulSport) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
17.06.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Berliner Schulbauoffensive  
Anlage zur VzK DS/1076/V  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht darauf hinzuarbeiten, dass bezirksseitig künftig alle Friedrichshain-Kreuzberger Schulneubauten und Schulsanierungen so ergänzt und begleitet werden, dass die Gebäude neben der schulischen Funktion auch andere Nutzungen aufnehmen können (sozial-räumliche Öffnung). In Fällen, in denen die Senatsverwaltung oder die HOWOGE die hauptverantwortlich ausführende Stelle ist, möge sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass diese sozialräumliche Öffnung baulich mit geplant und realisiert wird.  Dabei sind insbesondere die Empfehlungen der Facharbeitsgruppe Schulraumqualität zur sozialräumlichen Öffnung schon in die Planung miteinzubeziehen. Schulgebäude sollen lebendige Lern- und Lebensorte in unseren Stadtquartieren sein. Die Erkenntnisse aus dem bezirklichen SIKO DS/0475/V sollen dabei in die Nutzungskonzepte einfließen.

 

Das bedeutet im Einzelnen:

 

  1. Jedes neu zu bauende bzw. zu sanierende Schulgebäude soll auch über multifunktional nutzbare Räume verfügen, die neben den schulischen Funktionen von Anwohner*innen, Vereinen, Initiativen, Künstler*innen, der Volkshochschule (insbesondere für ihre Elternkurse) und der Musikschule etc. in den Abendstunden und an Wochenenden genutzt werden können. Dazu eignen sich insbesondere Mensen, Aulen und Atrien, aber auch Freiflächen im Außenbereich, sowie bestimm-te Fachräume wie etwa Musikräume.

 

  1. Der Zugang in den Abendstunden und an den Wochenenden ist baulich mit einzuplanen und zu gewährleisten. Beispielsweise durch einen separaten Nebeneingang mit einem elektronischen Schließsystem oder einem Schlüsselsafe.

 

  1. Es ist zu prüfen, wie durch Aufstockung zusätzliche Räume wie beispielsweise Ateliers für ortsansässige Künstler*innen, Bürgerinitiativen, soziale Projekte und Initiativen, Treffpunkte bzw. Räume für generationsübergreifende Angebote und sonstige ehrenamtlich Tätige geschaffen wer-den können. Das Bezirksamt wird aufgefordert, zusätzlich zum bezirklichen SIKO, Bedarfe bei den entsprechenden Trägern abzufragen, in die Planungen aufzunehmen und die Finanzierung mit dem Senat zu klären.

 

  1. Es ist zu prüfen, wie durch Aufstockung und separate Treppenhäuser auch Wohnungsbau auf den Schulen zu realisieren ist. Diesbezüglich sind auch Kooperationen mit Wohnungsbaugesell-schaften und Genossenschaften zu prüfen. Außerdem soll geprüft werden, ob bei der Planung und Sanierung von Schulen zusätzlich Grünflächen, grüne Klassenzimmer oder Schulhofbegrünung realisiert werden können.

 

  1. Sportliche Aktivitäten auf vorhandenen schulischen Sportflächen im Außenbereich, ist den Anwohner*innen in den Abendstunden und an den Wochenenden zu ermöglichen.

 

  1. Bei der Planung und Sanierung von Schulen soll bei der Erstellung von Machbarkeitsstudien geprüft werden, ob auf den Dächern ungedeckte Sportanlagen entstehen können.

 

 

Begründung:
 

Friedrichshain-Kreuzberg ist einer der am stärksten wachsenden Bezirke Berlins. Gleichzeitig ist es eine der hochverdichtetsten Agglomerationen Europas. Baugrund und Flächen für neue und dringend benötigte öffentliche Gebäude wie Schulen, Kitas, Gemeinderäume und andere soziale Infrastruktur im weiteren Sinne sind kaum mehr vorhanden. In einer sich verdichtenden Stadt können wir es uns nicht länger leisten große Gebäude zu planen und zu bauen, die in den Abendstunden und an den Wochenenden ungenutzt leer stehen. Gleichzeitig suchen, Künstler*innen, Vereine, Initiativen und Anwohner*innen händeringend nach Räumlichkeiten für ihre vielfältigen und für unsere Stadtgesellschaft wertvollen ehrenamtlichen Tätigkeiten. Zudem gibt es einen großen Bedarf an kostengünstigen Veranstaltungsräumen für Familienfeiern, Vorträge, Seminare, Ausstellungen etc. in unseren Kiezen. Andere Bundesländer wie Hamburg haben dieses Konzept bereits erfolgreich umgesetzt. Von einer Sozialräumlichen Öffnung unserer Schulen profitieren nicht nur die künftigen Nutzer*innen in den Kiezen. Auch den Schulen bieten sich dadurch neue Möglichkeiten der Kooperationen mit Nachbar*innen, mit Vereinen, mit Initiativen, mit Künstler*innen und vielen mehr.

Durch moderate und den jeweiligen Nutzer*innen angemessene Mieteinnahmen (insbesondere bei Ateliers, dauerhaft genutzten Räumen, finanziell potenteren Nutzer*innen oder sogar Wohnraum), könnte beispielsweise auch eine Hausmeisterstelle finanziert werden, die für das Öffnen und Schließen der Räume vor und nach den Veranstaltungen verantwortlich wäre.

 

 

BVV 12.12.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
  • Ausschuss für Schule und Sport (federführend)

 

 

UVKI 14.02.2019

ÄA SPD von B90/Die Grünen übernommen

 

SchulSport 20.02.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt darauf hinzuarbeiten, dass bezirksseitig künftig Friedrichshain-Kreuzberger Schulneubauten und Schulsanierungen daraufhin untersucht werden, dass sie so ergänzt werden, dass die Gebäude neben der schulischen Funktion auch andere Nutzungen aufnehmen können (sozial-räumliche Öffnung). Bei Schulsanierungen, Schulneubauten und Schulaufstockungen hat die schuliche Nutzung Vorrang. In Fällen, in denen die Senatsverwaltung oder die HOWOGE die hauptverantwortlich ausführende Stelle ist, möge sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass diese sozialräumliche Öffnung baulich mit geplant und realisiert wird.  Dabei sind insbesondere die Empfehlungen der Facharbeitsgruppe Schulraumqualität zur sozialräumlichen Öffnung schon in die Planung miteinzubeziehen. Schulgebäude sollen lebendige Lern- und Lebensorte in unseren Stadtquartieren sein. Die Erkenntnisse aus dem bezirklichen SIKO DS/0475/V sollen dabei in die Nutzungskonzepte einfließen. Auf dessen Grundlage sollen die Fachämter Bedarfe anmelden und die Finanzierung rechtzeitig absichern.

 

Das bedeutet im Einzelnen:

 

  1. Neu zu bauende bzw. zu sanierende Schulgebäude sollen über multifunktional nutzbare Räume verfügen, die neben den schulischen Funktionen von Anwohner*innen, Vereinen, Initiativen, Künstler*innen, der Volkshochschule (insbesondere für ihre Elternkurse) und der Musikschule etc. in den Abendstunden und an Wochenenden genutzt werden können. Dazu eignen sich insbesondere Mensen, Aulen und Atrien, aber auch Freiflächen im Außenbereich, sowie bestimmte Fachräume wie etwa Musikräume.
  2. Der Zugang in den Abendstunden und an den Wochenenden ist baulich mit einzuplanen und zu gewährleisten. Beispielsweise durch einen separaten Nebeneingang mit einem elektronischen Schließsystem oder einem Schlüsselsafe.
  3. Es ist zu prüfen, wie durch Aufstockung zusätzliche Räume wie beispielsweise Ateliers für ortsansässige Künstler*innen, Bürgerinitiativen, soziale Projekte und Initiativen, Treffpunkte bzw. Räume für generationsübergreifende Angebote und sonstige ehrenamtlich Tätige geschaffen werden nnen. Das Bezirksamt wird aufgefordert, zusätzlich zum bezirklichen SIKO, Bedarfe bei den entsprechenden Trägern abzufragen, in die Planungen aufzunehmen und die Finanzierung mit dem Senat zu klären.
  4. Es ist zu prüfen, wie durch Aufstockung und separate Treppenhäuser auch Wohnungsbau auf den Schulen zu realisieren ist. Diesbezüglich sind auch Kooperationen mit Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften zu prüfen. Außerdem soll geprüft werden, ob bei der Planung und Sanierung von Schulen zusätzlich Grünflächen, grüne Klassenzimmer oder Schulhofbegrünung realisiert werden können.
  5. Sportliche Aktivitäten auf vorhandenen schulischen Sportflächen im Außenbereich, ist den Anwohner*innen in den Abendstunden und an den Wochenenden zu ermöglichen.
  6. Bei der Planung und Sanierung von Schulen soll bei der Erstellung von Machbarkeitsstudien geprüft werden, ob auf den Dächern ungedeckte Sportanlagen entstehen können.

 

Alle diese Prüfungen sind von den Fachämtern zu veranlassen und dürfen nicht zu Verzögerungen des Neubaus oder der Sanierung der Schulen führen.

 

 

BVV 27.02.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt darauf hinzuarbeiten, dass bezirksseitig künftig Friedrichshain-Kreuzberger Schulneubauten und Schulsanierungen daraufhin untersucht werden, dass sie so ergänzt werden, dass die Gebäude neben der schulischen Funktion auch andere Nutzungen aufnehmen können (sozial-räumliche Öffnung). Bei Schulsanierungen, Schulneubauten und Schulaufstockungen hat die schuliche Nutzung Vorrang. In Fällen, in denen die Senatsverwaltung oder die HOWOGE die hauptverantwortlich ausführende Stelle ist, möge sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass diese sozialräumliche Öffnung baulich mit geplant und realisiert wird.  Dabei sind insbesondere die Empfehlungen der Facharbeitsgruppe Schulraumqualität zur sozialräumlichen Öffnung schon in die Planung miteinzubeziehen. Schulgebäude sollen lebendige Lern- und Lebensorte in unseren Stadtquartieren sein. Die Erkenntnisse aus dem bezirklichen SIKO DS/0475/V sollen dabei in die Nutzungskonzepte einfließen. Auf dessen Grundlage sollen die Fachämter Bedarfe anmelden und die Finanzierung rechtzeitig absichern.

 

Das bedeutet im Einzelnen:

 

  1. Neu zu bauende bzw. zu sanierende Schulgebäude sollen über multifunktional nutzbare Räume verfügen, die neben den schulischen Funktionen von Anwohner*innen, Vereinen, Initiativen, Künstler*innen, der Volkshochschule (insbesondere für ihre Elternkurse) und der Musikschule etc. in den Abendstunden und an Wochenenden genutzt werden können. Dazu eignen sich insbesondere Mensen, Aulen und Atrien, aber auch Freiflächen im Außenbereich, sowie bestimmte Fachräume wie etwa Musikräume.
  2. Der Zugang in den Abendstunden und an den Wochenenden ist baulich mit einzuplanen und zu gewährleisten. Beispielsweise durch einen separaten Nebeneingang mit einem elektronischen Schließsystem oder einem Schlüsselsafe.
  3. Es ist zu prüfen, wie durch Aufstockung zusätzliche Räume wie beispielsweise Ateliers für ortsansässige Künstler*innen, Bürgerinitiativen, soziale Projekte und Initiativen, Treffpunkte bzw. Räume für generationsübergreifende Angebote und sonstige ehrenamtlich Tätige geschaffen werden nnen. Das Bezirksamt wird aufgefordert, zusätzlich zum bezirklichen SIKO, Bedarfe bei den entsprechenden Trägern abzufragen, in die Planungen aufzunehmen und die Finanzierung mit dem Senat zu klären.
  4. Es ist zu prüfen, wie durch Aufstockung und separate Treppenhäuser auch Wohnungsbau auf den Schulen zu realisieren ist. Diesbezüglich sind auch Kooperationen mit Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften zu prüfen. Außerdem soll geprüft werden, ob bei der Planung und Sanierung von Schulen zusätzlich Grünflächen, grüne Klassenzimmer oder Schulhofbegrünung realisiert werden können.
  5. Sportliche Aktivitäten auf vorhandenen schulischen Sportflächen im Außenbereich, ist den Anwohner*innen in den Abendstunden und an den Wochenenden zu ermöglichen.
  6. Bei der Planung und Sanierung von Schulen soll bei der Erstellung von Machbarkeitsstudien geprüft werden, ob auf den Dächern ungedeckte Sportanlagen entstehen können.

 

Alle diese Prüfungen sind von den Fachämtern zu veranlassen und dürfen nicht zu Verzögerungen des Neubaus oder der Sanierung der Schulen führen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 26.02.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Ausschuss für Kultur und Bildung
  • Ausschuss für Schule und Sport (federführend)

 

 

SchulSport 03.06.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 17.06.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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