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Drucksache - DS/0989/V
Sehr geehrte Damen und Herren,
der nachfolgende Einwohnerantrag „für eine Temporäre Spielstraße im Graefekiez“, wurde am 24.09.2018 bei der Bezirksverordnetenversammlung eingereicht. In Amtshilfe hat das Bezirksamt die Einhaltung der formalen Zulässigkeitsvoraussetzungen festgestellt und die eingereichten 1.432 Unterstützungsunterschriften geprüft.
Mit 1.157 gültigen Unterstützungsunterschriften stelle ich die Zulässigkeit des Einwohnerantrages fest und lege ihn der Bezirksverordnetenversammlung vor (§ 44 Abs. 2 Satz 5 und 6 BezVG).
Kristine Jaath Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, in der Böckhstraße im Abschnitt zwischen Graefestraße und Grimmstraße eine temporäre Spielstraße mit dem Verkehrszeichen Zeichen 250 in Verbindung mit dem Zusatzzeichen 1010-10 und einer zeitlichen Beschränkung (Zusatzzeichen 1042) an einem noch zu bestimmenden Wochentag in der Zeit von 14 bis 18 Uhr im Zeitraum von April bis Oktober nach Vorbild der erfolgreich angewandten Regelungen zu temporären Spielstraßen in Bremen anzuordnen. Ein für die Umsetzung nötiges Beteiligungsverfahren mit den betroffenen Anwohner*innen und Gewerbetreibenden der Böckhstraße ist vorab vom Bezirksamt durchzuführen.
Begründung: Der Graefekiez ist seit vielen Jahren als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Offiziell dürfen Kinder und Fußgänger die Straße gleichberechtigt mit dem Autoverkehr nutzen und dort auch spielen. Angesichts der realen Gefahren durch fahrende Autos findet diese Nutzung jedoch nicht statt. Die Ermöglichung des freien Spielens von Kindern und Jugendlichen im öffentlichen Raum durch temporäre Spielstraßen ist angesichts stark genutzter und nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehender Spielplätze eine sinnvolle Ergänzung, um Kindern und Jugendlichen den notwendigen Platz zum Spielen zu geben.
Die Einrichtung einer temporären Spielstraße im Graefekiez ist ein geäußertes Anliegen von dort ansässigen Kinder- und Schülerläden, Schulen und Jugendeinrichtungen. Dieses Konzept wird seit 2011 in der Stadt Bremen erfolgreich praktiziert. Seit November 2017 liegt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes des Abgeordnetenhauses Berlin vor, das die rechtskonforme Machbarkeit dieser Anordnung auch für Berlin bestätigt. Die intensive, rechtzeitige Einbeziehung der Anwohner*innen und Gewerbetreibenden ist essentiell für den Erfolg und die Akzeptanz des Vorhabens. Diese Beteiligung ist vorab sicherzustellen. Das in Bremen erprobte Beteiligungsverfahren kann als beispielhaftes Verfahren herangezogen werden.
Als Vertrauenspersonen wurden benannt:
Herr Stefan Rohner Frau Linnéa Kickel Herr Thomas Zehetmeier
BVV 17.10.2018 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, in der Böckhstraße im Abschnitt zwischen Graefestraße und Grimmstraße eine temporäre Spielstraße mit dem Verkehrszeichen Zeichen 250 in Verbindung mit dem Zusatzzeichen 1010-10 und einer zeitlichen Beschränkung (Zusatzzeichen 1042) an einem noch zu bestimmenden Wochentag in der Zeit von 14 bis 18 Uhr im Zeitraum von April bis Oktober nach Vorbild der erfolgreich angewandten Regelungen zu temporären Spielstraßen in Bremen anzuordnen. Ein für die Umsetzung nötiges Beteiligungsverfahren mit den betroffenen Anwohner*innen und Gewerbetreibenden der Böckhstraße ist vorab vom Bezirksamt durchzuführen.
BVV 26.08.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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