Drucksache - DS/0925/V  

 
 
Betreff: MaiGörli – alles friedlich aber Ziel verfehlt?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Vollmert, FrankVollmert, Frank
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
29.08.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Mit welcher Intention und mit welcher Zielsetzung wurde ab welchem Zeitpunkt innerhalb des Bezirksamtes darüber diskutiert, die Vergabe des Görlitzer Parks zum 1. Mai an eine Fremdfirma zu vergeben?

 

  1. Gab es ein Ausschreibungsverfahren?

 

  1. Wenn ja, mit welchen Vorgaben?

 

 

Nachfragen:

 

  1. Warum konnte die vom Bezirksamt beauftragte Fremdfirma zentral im Park eine Bühne mit überregionalen Bekannten DJ`s bespielen und gleichzeitig die weite Fläche des Parks zur Unterhaltung und Nutzbarkeit der Anwohnerschaft, Initiativen und BesucherInnen nicht offen halten?
     
  2. Welche Haftungserklärungen (persönlich als auch Firma) oder Sicherungskonzepte musste die Fremdfirma vor, mit oder nach Vertragsabschluss mit dem Bezirksamt vorlegen?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Abt. Familie, Personal und Diversity

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Mit welcher Intention und mit welcher Zielsetzung wurde ab welchem Zeitpunkt innerhalb des Bezirksamtes darüber diskutiert, die Vergabe des Görlitzer Parks zum 1. Mai an eine Fremdfirma zu vergeben?

 

In den Vorjahren wurde am  1. Mai der Görlitzer Park in Folge spontaner Großevents in einem nicht mehr hinnehmbaren Ausmaß überlastet. Die starke Vermüllung und die Hinterlassenschaften versursachten immense Reinigungskosten; Berge von Flaschen und tausende Glasscherben mussten wochenlang aufgesammelt werden. Die Grünanlage war für längere Zeit gar nicht bzw. nur eingeschränkt nutzbar. Im Frühjahr 2018 entschied sich das Bezirksamt für eine ausgewogene Nutzung am Maifeiertag. Zur Durchsetzung dieses Zieles hat das Bezirksamt schließlich eine Allgemeinverfügung (AV) erlassen. Um Missverständnissen vorzubeugen ist noch einmal klarzustellen: Es handelt sich hier nicht um eine Veranstaltung, sondern um die Umsetzung der Allgemeinverfügung, wie z.B. das Verbot der Mitnahme von Glasflaschen bzw. Getränkedosen, die Kontrolle zur Einhaltung dieses Verbotes, die Bereitstellung von Toiletten usw. Infolgedessen hat es, wie in der Frage formuliert, keine Vergabe des Görlitzer Parks zum 1. Mai an eine Fremdfirma gegeben. Um die konkreten Planungen rechtzeitig zu beginnen und schließlich die Durchsetzung dieser zahlreichen Ziele souverän zu koordinieren, wurde ein freier Mitarbeiter, temporär als Unterstützung, er ist und war auch mit dem MyFest vertraut, beauftragt.      

 

  1. Gab es ein Ausschreibungsverfahren?

 

Nein! Siehe Antwort zu Frage 1

 

  1. Wenn ja, mit welchen Vorgaben?

 

Siehe Antwort zu Frage 1

 

Nachfragen

 

  1. Warum konnte die vom Bezirksamt beauftragte Fremdfirma zentral im Park eine Bühne mit überregionalen Bekannten DJ`s bespielen und gleichzeitig die weite Fläche des Parks zur Unterhaltung und Nutzbarkeit der Anwohnerschaft, Initiativen und BesucherInnen nicht offen halten?

 

Nach interner Abstimmung zwischen dem Bezirksamt, dem im Auftrag des Bezirksamtes im Görlitzer Park beschäftigten Parkmanagers sowie dem durch den Bezirk beauftragten Mitarbeiter wurden Sondernutzungen für eine Bühne auf der sog. Platte sowie für ein Bühnen-Podest in der sog. Senke durch die zuständige Abteilung des Bezirksamtes erteilt. Letzteres war explizit für die Straßenmusiker*innen gedacht. Nachbarschaftsinitiativen wie z.B. Bantabaa waren ebenfalls mit Verkaufsständen integriert. Die Unterhaltung der gesamten Grünanlage hätte die Intention und Zielsetzung des Bezirksamtes konterkariert.  

 

  1. Welche Haftungserklärungen (persönlich als auch Firma) oder Sicherungskonzepte musste die Fremdfirma vor, mit oder nach Vertragsabschluss mit dem Bezirksamt vorlegen?

 

Siehe Antwort zu Frage 1

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Monika Herrmann

 

 
 

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