Drucksache - DS/0922/V  

 
 
Betreff: Schwellen am Durchgang Admiralstraße Jens-Nydahl-Schule und der Gustav-Meyer-Schule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Aydin, SevimAydin, Sevim
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
29.08.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt: 

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass im Durchgang Admiralstraße zwischen der
    Jens-Nydahl-Schule und der Gustav-Meyer-Schule Schwellen zur Vermeidung
    bzw. Verlangsamung des Durchgangsverkehrs angebracht wurden?

 

  1. Wenn ja, welche Fachabteilung hat die Maßnahme beauftragt?
     
  2. Wurde berücksichtigt, dass dieser Durchgang auch von Menschen mit
    eingeschränkter Mobilität genutzt wird und diese Schwellen Menschen mit
    Rollstühlen und Rollatoren erheblich behindert?

 

Nachfragen:
 

  1. Warum wurden die Schwellen unmittelbar nach dem Anstieg und nicht
    1/2 Meter weiter angebracht?

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management                                               

Bezirksstadtrat                                  

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass im Durchgang Admiralstraße zwischen der Jens-Nydahl-Schule und der Gustav-Meyer-Schule Schwellen zur Vermeidung bzw. Verlangsamung des Durchgangsverkehrs angebracht wurden?

 

Ja, das ist dem Bezirksamt bekannt.

 

  1. Wenn ja, welche Fachabteilung hat die Maßnahme beauftragt?

 

Die Maßnahme wurde von der Abteilung für Bauen, Planen und Facility Management, Straßen- und Grünflächenamt, Fachbereich Grünflächen auf ein Ersuchen des Schul- und Sportamtes hin durchgeführt.

 

  1. Wurde berücksichtigt, dass dieser Durchgang auch von Menschen mit eingeschränkter Mobilität genutzt wird und diese Schwellen Menschen mit Rollstühlen und Rollatoren erheblich behindert?

 

Die Maßnahme wurde auf ein Ersuchen der Schule hin durchgeführt. Die von der Frage implizierten Rücksichten haben eine erhebliche Rolle gespielt. Es erfolgte eine Abstimmung mit der Schule und dem Behindertenbeauftragten des Bezirks.

 

Nachfragen:

 

  1. Warum wurden die Schwellen unmittelbar nach dem Anstieg und nicht 1/2 Meter weiter angebracht?

 

Die von der Frage implizierte Situation trifft nicht zu. Die Schwellen wurden ca. 1 Meter nach dem Anstieg angebracht.

 

Freundliche Grüße

 

 

Florian Schmidt

 
 

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