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Drucksache - DS/0838/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, im Bereich der Yorckstraße 62 – 65 im kurzen, als Sackgasse ausgewiesenen Abschnitt zur Hagelberger Straße auf der nördlichen Seite die vorhandenen Parkplätze bevorrechtigt für einen stationsgebundenen Car-Sharing-Anbieter nach den Vorgaben des Carsharing-Gesetzes (CsgG) auszuweisen. Die Ausweisung soll gemäß den Bestimmungen des § 3, Abs. 2 Punkt 1 CsgG erfolgen. Weiterhin ist bei der Auswahl eines geeigneten Car-Sharing-Anbieters ein entsprechendes Wettbewerbs-verfahren sicherzustellen, welches die Anforderungen des § 5 CsgG erfüllt.
Bei der Auswahl soll auch geprüft werden, ob einige der Parkplätze für Elektrofahrzeuge vorgehalten werden können und wie dabei die entsprechende Ladeinfrastruktur gewährleistet werden kann.
Zusätzlich soll die Möglichkeit der Ausweisung weiterer geeigneter Standorte im Bezirk geprüft werden.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis Oktober 2018 zu berichten.
Begründung:
Im Bereich der Yorckstraße/Möckernstraße entstehen mit dem Möckernkiez zahlreiche neue Wohnungen, deren Bezug in den nächsten Monaten abgeschlossen sein wird. Somit werden zukünftig potentiell mehr Fahrzeuge in der Gegend abgestellt, was die derzeit schon angespannte Parkraumsituation noch weiter verschärfen wird.
Die Möckernkiez-Genossenschaft entwickelt derzeit ein möglichst kiezgerechtes und nachhaltiges Verkehrskonzept, das weitgehend auf motorisierten Individualverkehr verzichtet. Um den Bewohner*innen des neuen Quartiers von Anfang an dabei zu unterstützen, auf ein eigenes Auto zu verzichten, besteht der Wunsch der Genossenschaft im öffentlichen Straßenland Flächen für einen stationsgebundenen Carsharing-Anbieter einzurichten. Auf dem eigenen Gelände ist dafür kein Platz vorhanden.
Diese Carsharing-Station soll sowohl den neuen Bewohner*innen des Möckernkiezes als auch weiteren interessierten Anwohner*innen zur Verfügung stehen. Eine Ausweisung der Station ist somit im allgemeinen Interesse und sollte daher ermöglicht werden.
Das neue Carsharing-Gesetz ermöglicht diese Ausweisung. Daher soll das Bezirksamt auf dieser Grundlage die entsprechenden Flächen ausweisen und über ein Auswahlverfahren dem am besten geeigneten Carsharing-Anbieter den Zuschlag für diese Flächen erteilen.
Da auch an weiteren Standorten im Bezirk dieses Modell vorteilhaft scheint, soll das Bezirksamt prüfen, wo weitere geeignete Standorte möglich sind und diese der BVV vorschlagen.
BVV 28.06.2018 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
UVKI 06.09.2018 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, im Bereich der Yorckstraße 62 – 65 im kurzen, als Sackgasse ausgewiesenen Abschnitt zur Hagelberger Straße auf der nördlichen Seite die vorhandenen Parkplätze bevorrechtigt für einen stationsgebundenen Car-Sharing-Anbieter nach den Vorgaben des Carsharing-Gesetzes (CsgG) auszuweisen. Die Ausweisung soll gemäß den Bestimmungen des § 3, Abs. 2 Punkt 1 CsgG erfolgen. Weiterhin ist bei der Auswahl eines geeigneten Car-Sharing-Anbieters ein entsprechendes Wettbewerbs-verfahren sicherzustellen, welches die Anforderungen des § 5 CsgG erfüllt.
Bei der Auswahl soll auch geprüft werden, ob einige der Parkplätze für Elektrofahrzeuge vorgehalten werden können und wie dabei die entsprechende Ladeinfrastruktur gewährleistet werden kann.
Zusätzlich soll die Möglichkeit der Ausweisung weiterer geeigneter Standorte im Bezirk geprüft werden.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis Oktober 2018 zu berichten.
BVV 26.09.2018 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, im Bereich der Yorckstraße 62 – 65 im kurzen, als Sackgasse ausgewiesenen Abschnitt zur Hagelberger Straße auf der nördlichen Seite die vorhandenen Parkplätze bevorrechtigt für einen stationsgebundenen Car-Sharing-Anbieter nach den Vorgaben des Carsharing-Gesetzes (CsgG) auszuweisen. Die Ausweisung soll gemäß den Bestimmungen des § 3, Abs. 2 Punkt 1 CsgG erfolgen. Weiterhin ist bei der Auswahl eines geeigneten Car-Sharing-Anbieters ein entsprechendes Wettbewerbs-verfahren sicherzustellen, welches die Anforderungen des § 5 CsgG erfüllt.
Bei der Auswahl soll auch geprüft werden, ob einige der Parkplätze für Elektrofahrzeuge vorgehalten werden können und wie dabei die entsprechende Ladeinfrastruktur gewährleistet werden kann.
Zusätzlich soll die Möglichkeit der Ausweisung weiterer geeigneter Standorte im Bezirk geprüft werden.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis Oktober 2018 zu berichten.
BVV 26.08.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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