Drucksache - DS/0783/V  

 
 
Betreff: Recht der Mieter*innen auf Information zur von Vermieter*innen geplanten Umwandlung der Wohnungen in Eigentumswohnungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEstellv. Vorsteherin
Verfasser:Jösting-Schüßler, LotharSommer-Wetter, Regine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:SPD
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.05.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Vorberatung
20.06.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
27.06.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/0783/V  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Mieter*innen in Milieuschutzgebieten sofort darüber zu informieren, wenn die Eigentümer*innen Abgeschlossenheitsbescheinigungen als Voraussetzung der Umwandlung der bisherigen Mietwohnungen in Eigentumswohnungen beantragen.

 

Außerdem ist der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen der BVV über diese Vorhaben regelmäßig ebenfalls im Vorfeld zu informieren.

 

 

Begründung:

 

Das Bezirksamt übt seit einiger Zeit sehr erfolgreich die Möglichkeiten des Vorkaufsrechts und des Abschlusses von Abwendungserklärungen aus, wenn ganze Häuser in Erhaltungssatzungsgebieten verkauft werden sollen. Dabei sind die Fristen sehr kurz. Häufig wird durch die Mieter*innenschaft auf einen geplanten Verkauf aufmerksam gemacht.

Allerdings ist das nicht mehr möglich, wenn bereits eine Umwandlung der einzelnen Wohnungen vollzogen wurde, weil die Eigentümer*in sich verpflichtet, in den nächsten 7 Jahren nur an die Mieter*innen zu verkaufen, was diesen aber wegen der hohen Preise gar nicht möglich ist, wie in der Fidicinstr. 42.

 

Damit haben die betroffenen Mieter*innen keine Chance mehr, dass für ihr Haus das Vorkaufsrecht des Bezirksamtes ausgeübt oder der Abschluss einer Abwendungserklärung erfolgen könnte.

 

 

StadtBW 20.06.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Mieter*innen in Milieuschutzgebieten sofort daber zu informieren, wenn die Eigentümer*innen einen Antrag auf Umwandlung in Teileigentum stellen und dies ebenfalls möglichst bereits im Vorfeld bei Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigungen als Voraussetzung der bisherigen Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zu tun.

 

Außerdem ist der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen der BVV über diese Vorhaben regelmäßig ebenfalls im Vorfeld zu informieren.

 

 

BVV 27.06.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Mieter*innen in Milieuschutzgebieten sofort daber zu informieren, wenn die Eigentümer*innen einen Antrag auf Umwandlung in Teileigentum stellen und dies ebenfalls möglichst bereits im Vorfeld bei Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigungen als Voraussetzung der bisherigen Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zu tun.

 

Außerdem ist der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen der BVV über diese Vorhaben regelmäßig ebenfalls im Vorfeld zu informieren.

 

 
 

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