Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/0783/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die Mieter*innen in Milieuschutzgebieten sofort darüber zu informieren, wenn die Eigentümer*innen Abgeschlossenheitsbescheinigungen als Voraussetzung der Umwandlung der bisherigen Mietwohnungen in Eigentumswohnungen beantragen.
Außerdem ist der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen der BVV über diese Vorhaben regelmäßig ebenfalls im Vorfeld zu informieren.
Begründung:
Das Bezirksamt übt seit einiger Zeit sehr erfolgreich die Möglichkeiten des Vorkaufsrechts und des Abschlusses von Abwendungserklärungen aus, wenn ganze Häuser in Erhaltungssatzungsgebieten verkauft werden sollen. Dabei sind die Fristen sehr kurz. Häufig wird durch die Mieter*innenschaft auf einen geplanten Verkauf aufmerksam gemacht. Allerdings ist das nicht mehr möglich, wenn bereits eine Umwandlung der einzelnen Wohnungen vollzogen wurde, weil die Eigentümer*in sich verpflichtet, in den nächsten 7 Jahren nur an die Mieter*innen zu verkaufen, was diesen aber wegen der hohen Preise gar nicht möglich ist, wie in der Fidicinstr. 42.
Damit haben die betroffenen Mieter*innen keine Chance mehr, dass für ihr Haus das Vorkaufsrecht des Bezirksamtes ausgeübt oder der Abschluss einer Abwendungserklärung erfolgen könnte.
StadtBW 20.06.2018 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die Mieter*innen in Milieuschutzgebieten sofort darüber zu informieren, wenn die Eigentümer*innen einen Antrag auf Umwandlung in Teileigentum stellen und dies ebenfalls möglichst bereits im Vorfeld bei Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigungen als Voraussetzung der bisherigen Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zu tun.
Außerdem ist der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen der BVV über diese Vorhaben regelmäßig ebenfalls im Vorfeld zu informieren.
BVV 27.06.2018 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die Mieter*innen in Milieuschutzgebieten sofort darüber zu informieren, wenn die Eigentümer*innen einen Antrag auf Umwandlung in Teileigentum stellen und dies ebenfalls möglichst bereits im Vorfeld bei Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigungen als Voraussetzung der bisherigen Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zu tun.
Außerdem ist der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen der BVV über diese Vorhaben regelmäßig ebenfalls im Vorfeld zu informieren.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin