Drucksache - DS/0752/V  

 
 
Betreff: Aktuelle Gespräche mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu bezirklichen Flächen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Vollmert, FrankVollmert, Frank
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.04.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:
 

  1. r welche BImA-Flächen im Bezirk liegen derzeit Kauf- oder Verkaufsabsichten von Seiten des Landes, des Bezirks oder der BImA vor bzw. über welche Flächen werden Gespräche geführt? (Bitte eine Auflistung ohne das Dragoner-Areal)
     
  2. r welchen Nutzungszweck sollen die BImA-Flächen von Seiten des Landes oder des Bezirks jeweils erworben werden?
     
  3. Werden beim Verkauf von Seiten der BImA bestimmte Nutzungszwecke vorgegeben?

 

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management                                                  

Bezirksstadtrat                                  

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Für welche BImA-Flächen im Bezirk liegen derzeit Kauf- oder Verkaufsabsichten von Seiten des Landes, des Bezirks oder der BImA vor bzw. über welche Flächen werden Gespräche geführt? (Bitte eine Auflistung ohne das Dragoner-Areal)?

 

Dem Bezirksamt liegt die Verkaufsabsicht der BImA für das Grundstück Columbiadamm 71-109 mit der Kleingartenanlage „Am Flughafen“ vor.

 

  1. Für welchen Nutzungszweck sollen die BImA-Flächen von Seiten des Landes oder des Bezirks jeweils erworben werden?

 

Die vorgenannte Fläche soll als Grünfläche (Kleingartenanlage) und als Fläche für künftige Daseinsvorsorge erworben werden. Kleinere Randteilflächen sind zur Anpassung der anliegenden öffentlichen Verkehrswege an die erforderlichen Breiten (Arrondierung des Straßenlandes) vorgesehen.

 

  1. Werden beim Verkauf von Seiten der BImA bestimmte Nutzungszwecke vorgegeben?

 

Das Bezirksamt muss bei einem Erwerbsinteresse eine Zweckerklärung gegenüber dem Senat und der BImA abgeben, da nur dann Verkaufsverhandlungen mit der BImA aufgenommen und die Flächen für einen Direkterwerb durch den Bezirk gesichert werden können.

 

Freundliche Grüße

 

 

 

Florian Schmidt

 

 
 

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