Drucksache - DS/0705/V  

 
 
Betreff: Grundstück in der Oranienstraße/ Ecke Manteuffelstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Aydin, SevimAydin, Sevim
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
21.03.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Gibt es Planungen für das Grundstück in der Oranienstraße Straße/ Ecke Manteuffelstraße/Skalitzer Str. in Kreuzberg?

 

  1. Wenn ja, welche?

 

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management                                                Bezirksstadtrat                                                                                                                                    

 

 

Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:

 

  1. Gibt es Planungen für das Grundstück in der Oranienstraße Straße/ Ecke Manteuffelstraße/ Skalitzer Str. in Kreuzberg?

 

Ich gehe davon aus, dass es sich bei dieser Anfrage um die zwei Grundstücke Oranienstraße 1-2/ Manteuffelstraße 43 handelt.  Hierzu sind uns keine aktuellen Planungen bekannt. Es gab jedoch in den vergangenen 10 Jahren verschiede Planungsanläufe.

 

  1. Wenn ja, welche?

 

In den letzten Jahren wurden bei der Stadtplanung nur vereinzelt Beratungsgespräche verzeichnet, in denen über das Planungsrecht Auskunft gegeben wurde.

Im Jahr 2012 wurde dem zeitlich begrenzten Aufstellen von drei Ausschank- und Sanitärcontainern zugestimmt.

Im Jahr 2010 wurde ein Vorbescheid bearbeitet in dem die Zulässigkeit einer eingeschossigen Verkaufshalle mit Gastronomienutzungen abgefragt wurde. Der Vorbescheid wurde teilweise positiv beantwortet. Der Vorbescheid wurde nicht verlängert und ist somit 2014 ausgelaufen.

Im Jahr 2008 wurde ein Vorbescheid bearbeitet in dem  u.a. die Art der Nutzung „Hotel“ abgefragt wurde. In gemischten Gebieten des Baunutzungsplans sind Hotels allgemein zulässig. Deshalb wurde die Frage mit „ja“ beantwortet. Alle anderen Fragen (das Maß der Nutzung betreffend) wurden mit „nein“ beantwortet. Der Vorbescheid wurde nicht verlängert und ist somit 2012 ausgelaufen.

 

Freundliche Grüße

 

 

Florian Schmidt

 

 
 

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