Drucksache - DS/0690/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das BA wird aufgefordert sofort Maßnahmen zur besseren Zugänglichkeit des Haupteingang Ostkreuz in der Neuen Bahnhofsstraße umzusetzen. Es sollte ein absolutes Halteverbot vor dem Eingang gelten.
Zudem fehlt eine minimale Asphalt- oder Beton-Rampe zwischen Straßenniveau und Gehweg. Immer wieder kommt es vor, dass Rollstuhlfahrer*innen nicht alleine den Eingang Neue Bahnhofstraße erreichen können oder nur mit großen Umwegen.
Begründung:
Seit Dezember 2017 ist der Haupteingang zum Bahnhof Ostkreuz in die Neue Bahnhofstraße verlegt. Leider liegt dieser Eingang direkt hinter Parkplätzen und ist kaum einsehbar für Fußgänger*innen und auch für die Feuerwehr oder Krankenwagen sind die parkende Autos im Notfall eine große Behinderung.
BVV 21.03.2018 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das BA wird aufgefordert sofort Maßnahmen zur besseren Zugänglichkeit des Haupteingang Ostkreuz in der Neuen Bahnhofsstraße umzusetzen. Es sollte ein absolutes Halteverbot vor dem Eingang gelten.
Zudem fehlt eine minimale Asphalt- oder Beton-Rampe zwischen Straßenniveau und Gehweg. Immer wieder kommt es vor, dass Rollstuhlfahrer*innen nicht alleine den Eingang Neue Bahnhofstraße erreichen können oder nur mit großen Umwegen.
BVV 26.08.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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