Drucksache - DS/0589/V  

 
 
Betreff: Betreuungsverhältnisse Kinderbetreuungseinrichtungen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
Verfasser:Heihsel, MarleneHeihsel, Marlene
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
13.12.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Bei wie vielen Kinderbetreuungseinrichtungen in Friedrichshain-Kreuzberg wird der Betreuungsschlüssel nicht eingehalten?
  2. Welche Altersgruppen sind hauptsächlich betroffen?
     
  3. Welche Anstrengungen werden unternommen, um den Betreuungsschlüssel zu verbessern?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Abt. Familie, Personal und Diversity

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Bei wie vielen Kinderbetreuungseinrichtungen in Friedrichshain-Kreuzberg wird der Betreuungsschlüssel nicht eingehalten?

 

  1. Welche Altersgruppen sind hauptsächlich betroffen?

 

  1. Welche Anstrengungen werden unternommen, um den Betreuungsschlüssel zu verbessern?

 

Grundsätzlich können diese Fragen vom Bezirk nicht beantwortet werden. Die Zuständigkeit für die Betreuungsangebote der Freien Träger in Berlin obliegt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Bereich der Kindertagesstättenaufsicht.

Alle vertraglichen Leistungen werden mit der zuständigen Senatsverwaltung verhandelt, damit einher geht auch die Prüfung der Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Monika Herrmann

 

 
 

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