Drucksache - DS/0586/V  

 
 
Betreff: Schäden am Andreas–Gymnasium
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Sommer-Wetter, RegineSommer-Wetter, Regine
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
13.12.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Hat es im Zusammenhang mit der Errichtung von Eigentumswohnungen auf dem Nachbargrundstück der Schule eine Senkung des Fundamentes der Schule gegeben?

 

  1. Ist der Schulbetrieb gefährdet?

 

  1. In welcher Höhe entstehen ggf. Kosten und wer trägt sie?

 

Beantwortung: BezStR Herr Hehmke

 

zu Frage 1: Eine großflächige Senkung des Fundamentes der Schule kann ausgeschlossen werden. An einzelnen Stellen im Südflügel des Gebäudes kam es jedoch während der Baumaßnahme auf dem Nachbargrundstück, also die Errichtung eines Neubaugebäudes, zu Rissen im Fußboden und zum Teil leichten Unebenheiten im Fußboden. Ebenso kam es zu Rissbildungen an einigen Decken und Wänden und in einem Bereich, in einem Flur ließen sich Türen teilweise nicht richtig öffnen und schließen. Insofern war schon eine leichte statische Veränderung zu beobachten.

Die Neubaumaßnahme auf dem Nachbargrundstück ist inzwischen beendet. Der Hochbauservice, und das haben wir auch sofort als wir die Meldung aus der Schule hatten veranlasst, die waren sofort da, hat sofort bei der ersten Rissbildung durch einen Statiker eine Prüfung vornehmen lassen. Dieser hat Gefahren allerdings ausgeschlossen und die Rissbildung hat sich jetzt auch im weiteren Verlauf nicht vergrößert und wie gesagt, die Baumaßnahme ist abgeschlossen. Daher hoffen wir, dass auch in der Folge keine weiteren Rissbildungen eintreten.

 

zu Frage 2: Nein, auch nach der Rückmeldung des von Hochbau beauftragten Statikers war der Schulbetrieb zu keiner Zeit gefährdet und er ist es auch heute nicht und er ist auch nicht aufgrund der Rissbildungen irgendwo eingeschränkt, so dass irgendwelche Räume oder Bereiche nicht nutzbar wären. Das ist nicht der Fall, ich konnte mich selbst letzte Woche, Donnerstag war ich, glaube ich, da, davon überzeugen, habe auch den Brunnen im Keller in Augenschein genommen und ja, gut und habe auch die Risse gesehen.

 

zu Frage 3: Im Rahmen der abschließenden Beweissicherung erfolgte im November 2017 eine erneute Begutachtung möglicher Schäden durch einen vom Bezirksamt beauftragten Sachverständigen, an welcher gleichfalls der vom Bezirk vor Ort tätige Architekt beteiligt war. Im Rahmen dieser Begehung wird ein Gutachten erstellt, dasmtliche durch den mittlerweile abgeschlossenen Neubau entstandenen Schäden enthält. Die Kosten für die Beseitigung von Schäden, welche im Zusammenhang mit den Bautätigkeiten auf dem Nachbargrundstück stehen, obliegen ausschließlich dem Eigentümer des Nachbargrundstücks und diese Forderungen werden wir auch geltend machen und ggf. mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln durchsetzen.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: