Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/0576/V
Ich frage das Bezirksamt:
1. Zwei BVV-Beschlüsse bezüglich des Bauvorhabens in der Blücherstr. 26, Februar 2016 und Juni 2017, legen für den Spielplatz Schleiermacherstr fest: 2. Wie ist das ordnungsgemäße Verfahren zu Übertragung von öffentlichen Flächen an Private? 3. Wie lautet Ihre Antwort bzw. wie sind die konkreten Schritte zur Umsetzung unseres schriftlich (erneut) eingereichten Antrage auf Sanierung und Neugestaltung des Spielplatzes?
Erläuterung zu 1: Den Bauunterlagen ist zu entnehmen, dass es schon eine Entwurfsvereinbarung für den Grundstückstausch den Spielplatz Schleiermacherstr. betreffend, geben soll.
Abt. Bauen, Planen und Facility Management Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:
Wurden dennoch bereits rechtlich verbindliche gegenteilige Beschlüsse gefasst bzw. Grundbuchänderungen vorgenommen?
Bei den Forderungen aus den Jahren 2016 und 2017 geht es um ein und dieselbe Sache: um den Erhalt des Spielplatzes an seinem angestammten Ort, mindestens in der bestehenden Qualität. Ich darf daran erinnern, dass damals Anfang 2016 die Frage war, ob der Spielplatz ins Innere des Grundstücks verlegt werden soll. Nach einer Bürgerbeteiligungsveranstaltung und Prüfung durch das SGA wurde dieses Szenario verworfen. Als bedeutsam erwies sich, dass der Spielplatz entlang der Straße gelegen, eine besondere Sozialfunktion erfüllt.
Unabhängig von der Frage der Bebauung wurde für das Vorhaben Spielplatzerneuerung eine Arrondierung im Mai 2017 vorgenommen und ein entsprechender Vertrag zwischen Bezirk und Grundstückseigentümer zum Flächenausgleich unterzeichnet.
Der Vertrag wurde von der Serviceeinheit Facility Management erarbeitet und vollzogen. Diese Entscheidung wurde seitens des BA getroffen, um eben die Qualität des Spielplatzes verbessern zu können.
Das zuständige Facility Management bearbeitet Grundstücksverträge nur auf Antrag bzw. im Auftrag der jeweiligen Fachabteilungen (hier SGA) und schließt diese nur im (inhaltlichen) Einvernehmen mit diesen ab. Dazu werden Musterverträge der Senatsverwaltung für Finanzen benutzt, die an den jeweiligen Fall anzupassen sind. Der endverhandelte Vertrag bedarf je nach Wert des Grundstücksgeschäftes der Abzeichnung des zuständigen Dezernenten im Fall des Grundstückstauschs für das Bauvorhaben Blücherstr. 26 war dies nicht erforderlich, da der Flächenausgleich wertneutral erfolgte.
Der Spielplatz in der Schleiermacherstr. wird aus Mitteln des KITA- und Spielplatzsanierungs- programmes in Höhe von 160.000 € im Jahr 2018 saniert. Dazu finden bereits Abstimmungen mit einem Planungsbüro statt.
Erläuterung zu 1: Den Bauunterlagen ist zu entnehmen, dass es schon eine Entwurfsvereinbarung für den Grundstückstausch den Spielplatz Schleiermacherstr. betreffend, geben soll.
Freundliche Grüße
Florian Schmidt
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin