Drucksache - DS/0558/V  

 
 
Betreff: Zügige Umsetzung der neuen AV Wohnen, die am 1. Januar 2018 in Kraft tritt, im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEVorsteherin
Verfasser:Kustak, SusanneJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:SPD
   B'90 Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
13.12.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.06.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit
22.11.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
28.11.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_zügige Umsetzung AV-Wohnen  
Anlage zur VzK DS/0558/V  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg und im Sozialamt Friedrichshain-Kreuzberg dafür zu sorgen, dass allen durch die Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und §§ 35 und 36 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AV Wohnen neu) Betroffenen bis Ende Januar 2018 neue Bescheide mit den dann angemessenen Kosten für die Unterkunft (KdU) zugehen, ohne dass die Betroffenen einen Überprüfungsantrag stellen müssen. 

 

Begründung:

Aufgrund der mehr als angespannten Situation auf dem Berliner Wohnungsmarkt konnten in den letzten Jahren viele Bürger*innen der Aufforderung der Ämter, ihre Kosten der Unterkunft zu senken, nicht nachkommen. Der Berliner Wohnungsmarkt hatte kein entsprechendes Angebot.

Deshalb mussten viele Leistungsempfänger*innen sich die nicht gewährten Kosten für die Unterkunft vom Munde absparen oder haben Schulden angehäuft.

Mit der neuen AV Wohnen wird der Situation auf dem Berliner Wohnungsmarkt Rechnung getragen. Für etwa 86.000 Bedarfsgemeinschaften entspannt sich die Situation berlinweit.

r die leistungsberechtigten Menschen wird so angemessener Wohnraum gesichert, viele können in ihren bisherigen Wohnungen verbleiben und die soziale Mischung in den Kiezen wird erhalten.

Es sollte den Betroffenen auch erspart bleiben, Überprüfungsanträge bei den Ämtern zu stellen.

 

 

BVV 13.12.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg und im Sozialamt Friedrichshain-Kreuzberg dafür zu sorgen, dass allen durch die Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und §§ 35 und 36 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AV Wohnen neu) Betroffenen bis Ende Januar 2018 neue Bescheide mit den dann angemessenen Kosten für die Unterkunft (KdU) zugehen, ohne dass die Betroffenen einen Überprüfungsantrag stellen müssen. 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 27.06.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit

 

 

SozBüDGes 22.11.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen

 

 

BVV 28.11.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen

 

 
 

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