Drucksache - DS/0507/V  

 
 
Betreff: Wiederaufnahme des Bebauungsplanverfahrens V-74-1 gemäß DS/0460/IV zur Sicherung der noch unbebauten Flächen an der East Side Gallery
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die Grünenstellv. Vorsteherin
Verfasser:Heck, WernerSommer-Wetter, Regine
Drucksache-Art:BeschlussBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
08.11.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Beratung ff
15.11.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (StadtBW) und des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt vertagt   
06.12.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (StadtBW) im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Kultur und Bildung Anhörung
15.11.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung (KuBi) erledigt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
13.12.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Wiederaufnahme BPlanverfahren V 74 1  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, das bereits am 30.10.2012 von ihm per Aufstellungsbeschluss in die Wege geleitete Bebauungsplanverfahren V-74-1 für die Flurstücke 78-82 zwischen Mühlenstraße und Spree im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, welches von der BVV mit Beschluss DS/0460/IV vom 19.12.2012 zur Kenntnis genommen wurde, wiederaufzunehmen und fortzuführen. Hierzu soll unverzüglich der nächste Schritt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. BauGB, durchgeführt werden.

 

Begründung:

Schon in ihrer Sitzung vom 20.3.2013 hatte die Bezirksverordnetenversammlung beschlossen (DS/0649/IV):

 

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wird beauftragt, zu prüfen, unter welchen Bedingungen und zu welchen Konditionen eine Übernahme der nicht im Besitz des Bezirks befindlichen Grundstücke an der East Side Gallery (Geltungsbereich B-Plan V-74) durch Grundstückstausch oder finanzielle Entschädigung möglich wäre. Es ist erklärtes Ziel der übergroßen Mehrheit der Mitglieder der BVV Friedrichshain- Kreuzberg, eine Bebauung zu verhindern und die Flächen als öffentliche Grünanlage auszuweisen (siehe Beschluss DS/0345/IV vom 26.09.2012 und Aufstellungsbeschluss B-Plan V-74-1 vom 30.10.2012).“

 

In der VzK des Bezirksamts heißt es dann: „Für die Bebauung Mühlenstraße 60 lag zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses V-74-1 eine gültige Baugenehmigung vor, für das Grundstück Mühlenstraße 61-63 ein positiver Vorbescheidsantrag. Insofern hätten neben dem Grundstückserwerb auch das jeweilige Baurecht entschädigt werden müssen. Der Senat hatte es abgelehnt, die Finanzierung für den Erwerb der Grundstücke zu übernehmen. Dem Bezirk standen keine finanziellen Mittel dafür zur Verfügung.“

 

Diese Voraussetzungen haben sich nun geändert. Auf Seite 38 des Koalitionsvertrages, der die Grundlage des Regierens des neuen Senats ist, heißt es:

 

Die Koalition setzt sich für den Erhalt der Mauerreste und der Grünfläche im Bereich der East Side Gallery, sowie für Verhandlungen mit den Investor*innen über Ausgleichsgrundstücke ein. Die Kunstwerke sollen auch zukünftig gepflegt, regelmäßig restauriert und die Informationen vor Ort erweitert werden.“

 

Damit wäre es mit Unterstützung des Landes Berlin nun möglich, den erklärten Willen der BVV zu erneuern und auch umzusetzen. In der von BVV beschlossenen Resolution DS/0635/IV heißt es:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg setzt sich, wie das Bezirksamt, schon länger dafür ein, dass der ehemalige Todesstreifen hinter der East Side Gallery nicht be- baut wird. Wir wollen auf den 150 Metern weder ein Hochhaus noch einen 120 Meter langen Gebäuderiegel. Diese Bebauung auf dem schmalen Grünstreifen zwischen East Side Gallery und Spreeufer würde die historische Hinterlandmauer mit der East Side Gallery im Angesicht dieser Betongebirge nur noch als Vorgartenmauer erscheinen lassen. Diese Art der Bebauung wider- spricht darüber hinaus dem erfolgreichen Bürgerentscheid von 2008 und würde die beiden Parks am Spreeufer trennen, die in den letzten Jahren realisiert werden konnten. Deswegen haben wir schon im vergangenen Herbst beschlossen, dass dort statt der Baufläche eine durchgehende öffentliche Grünfläche entstehen soll. Denn nur so können wir auch den Erhalt der East Side Gallery garantieren.“

 

Das Hochhaus lässt sich nun leider nicht mehr verhindern. Doch schwerwiegender als dieses wäre die Entwertung des Denkmals East Side Gallery durch den Bau des 120 Meter langen massiven Gebäuderiegels, der nach erneutem Eigentümerwechsel nun unter Pier 61/63 firmiert. Die Realisierung dieses Projektes ist nun nach längerem Stillstand bereits für den Anfang des Jahres 2018 geplant.

 

Da bislang von Seiten der zuständigen Senatsverwaltung keine Schritte zur Umsetzung des in der Koalitionsvereinbarung gemachten Versprechens unternommen wurden, vielmehr wiederholt auf die Zuständigkeit des Bezirks verwiesen wurde, muss der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg nun die ersten formalen Schritte einleiten, um mit Unterstützung des Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin, die weitere Bebauung des ehemaligen Todesstreifens zu verhindern, der zudem noch Bestandteil des „Grünen Hauptweges 01 Spreeufer“ ausgewiesen und als solcher schützenswert ist.

 

 

BVV 08.11.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

  • Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

 

 

StadtBW 06.12.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

BVV 13.12.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 
 

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