Drucksache - DS/0480/V  

 
 
Betreff: Aufhebung der sogenannten „8 Jahresregelung“ des Atelierprogramms des Berliner Senats
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEVorsteherin
Verfasser:Sommer-Wetter, RegineJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:B'90 Die Grünen
   SPD
   Die PARTEI
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
11.10.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Kultur und Bildung Vorberatung
06.12.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung (KuBi) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
13.12.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.09.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Kultur und Bildung Vorberatung
10.10.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
17.10.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/0480/V  
Anlage zur VzK DS/0480/V  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa dafür einzusetzen, dass die „ 8 Jahresregelung“ des Atelierprogramms des Berliner Senats aufgehoben wird.  Die genannte Regelung besagt, dass Künstler*innen für maximal 8 Jahre ein gefördertes Atelier des Atelierprogramms anmieten dürfen.

 

Begründung:

 

Es gibt aktuell 870 mietpreis-und belegungsgebundene  Ateliers und Atelierwohnungen in Berlin. Künstler*innen nach 8 Jahren der Nutzung eines solchen Ateliers  auf den “freien Markt“ zu entlassen, ist keine Lösung des Ateliernotstandes von Berlin, sondern führt zu erheblichen beruflichen und sozialen Härten der Betroffenen.

 

Dadurch wird gerade Künstler*innen der freien Szene ein in 8 Jahren aufgebautes Arbeits-und Lebensumfeld entzogen und künstlerische Karrieren unterbrochen und gefährdet. Denn das Atelier ist nicht nur Arbeitsraum sondern ein Ort, an dem sich Künstler*innen ein professionelles und familiäres Umfeld aufgebaut haben. Durch die drastisch gestiegenen Mieten in den letzten Jahren bedeutet der Verlust des Arbeitsstandortes mit all seinen Beziehungen auch den Verlust dieses beruflichen und familiären Umfeldes, denn Umzüge innerhalb des Kiezes sind kaum noch möglich.   

 

 

BVV 11.10.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Ausschuss für Kultur und Bildung

 

 

KuBi 06.12.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa dafür einzusetzen, dass die „ 8 Jahresregelung“ des Atelierprogramms des Berliner Senats aufgehoben wird.  Die genannte Regelung besagt, dass Künstler*innen für maximal 8 Jahre ein gefördertes Atelier des Atelierprogramms anmieten dürfen.

 

 

BVV 13.12.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa dafür einzusetzen, dass die „ 8 Jahresregelung“ des Atelierprogramms des Berliner Senats aufgehoben wird.  Die genannte Regelung besagt, dass Künstler*innen für maximal 8 Jahre ein gefördertes Atelier des Atelierprogramms anmieten dürfen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 26.09.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Ausschuss für Kultur und Bildung

 

 

KuBi 10.10.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 17.10.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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