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Drucksache - DS/0480/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa dafür einzusetzen, dass die „ 8 Jahresregelung“ des Atelierprogramms des Berliner Senats aufgehoben wird. Die genannte Regelung besagt, dass Künstler*innen für maximal 8 Jahre ein gefördertes Atelier des Atelierprogramms anmieten dürfen.
Begründung:
Es gibt aktuell 870 mietpreis-und belegungsgebundene Ateliers und Atelierwohnungen in Berlin. Künstler*innen nach 8 Jahren der Nutzung eines solchen Ateliers auf den “freien Markt“ zu entlassen, ist keine Lösung des Ateliernotstandes von Berlin, sondern führt zu erheblichen beruflichen und sozialen Härten der Betroffenen.
Dadurch wird gerade Künstler*innen der freien Szene ein in 8 Jahren aufgebautes Arbeits-und Lebensumfeld entzogen und künstlerische Karrieren unterbrochen und gefährdet. Denn das Atelier ist nicht nur Arbeitsraum sondern ein Ort, an dem sich Künstler*innen ein professionelles und familiäres Umfeld aufgebaut haben. Durch die drastisch gestiegenen Mieten in den letzten Jahren bedeutet der Verlust des Arbeitsstandortes mit all seinen Beziehungen auch den Verlust dieses beruflichen und familiären Umfeldes, denn Umzüge innerhalb des Kiezes sind kaum noch möglich.
BVV 11.10.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
KuBi 06.12.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa dafür einzusetzen, dass die „ 8 Jahresregelung“ des Atelierprogramms des Berliner Senats aufgehoben wird. Die genannte Regelung besagt, dass Künstler*innen für maximal 8 Jahre ein gefördertes Atelier des Atelierprogramms anmieten dürfen.
BVV 13.12.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa dafür einzusetzen, dass die „ 8 Jahresregelung“ des Atelierprogramms des Berliner Senats aufgehoben wird. Die genannte Regelung besagt, dass Künstler*innen für maximal 8 Jahre ein gefördertes Atelier des Atelierprogramms anmieten dürfen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 26.09.2018 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
KuBi 10.10.2018 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 17.10.2018 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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