Drucksache - DS/0297/V  

 
 
Betreff: Aktueller Stand bei der Umsetzung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) Friedrichshain-West
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Ott, StephanOtt, Stephan
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
10.05.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Schritte wurden bisher konkret zur Umsetzung unternommen?
  2. Welche Zuständigkeiten liegen dabei beim Bezirksamt?
  3. Wie ist der aktuelle Stand bei den Einzelmaßnahmen zu den im Konzept benannten Handlungsfeldern?

 

Nachfragen:

 

  1. Welche finanziellen Mittel aus welchen Programmen wurden dazu bisher konkret gesichert, bzw. beantragt?
  2. Welche aktuellen Zeitpläne existieren für die jeweiligen Maßnahmen?

 

 

 

Erläuterungen/Hinweise zur mündlichen Anfrage

 

Die Diskussionen um die Herausforderungen der wachsenden Stadt und der Modernisierungsdruck im Stadtumbaugebiet Friedrichshain-West führten im Ergebnis zur Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) welches seit Juli 2016 vorliegt. Hierin wurden etliche Maßnahmen mit einem geschätzten Gesamtvolumen vom 111,6 Mio. Euro in den Handlungsfeldern „soziale und kulturelle Infrastruktur“, „Verkehr- und Straßenraum“ sowie „Öffentlicher Raum, Grün- und Freiflächen“ empfohlen. Hierbei ist neben dem Bezirksamt auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz einbezogen.

 

Seither ist es jedoch ruhig geworden, obwohl die Herausforderungen drängender sind denn je.

 

 

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management      

Bezirksstadtrat

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Welche Schritte wurden bisher konkret zur Umsetzung unternommen?

Aus dem Maßnahmenkatalog des ISEK konnten 2016 drei Projekte ausformuliert und mit Kostenschätzungen untersetzt bis zum Stichtag, dem 31.08.2016r eine Förderung im Stadtumbau angemeldet werden.

r diese drei Projekte erhielt das Bezirksamt am 19.12.2016 und 20.01.2017 Finanzierungszusagen durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.

Es handelt sich hierbei um die Projekte (Nummern entsprechend dem Maßnahmenkatalog des ISEK):

 

3.2.3

Freiflächengestaltung der KFE O-35, Büschingstr. 4

 

3.10

Kita und Familienzentrum Menschenskinder, Neugestaltung der Freiflächen, Fürstenwalder Str. 30

 

Ü.4

Stadtumbaubeauftragter 2017-2018

 

 

2. Welche Zuständigkeiten liegen dabei beim Bezirksamt?

 

Das Bezirksamt ist als Bedarfsträger und Bauherr r die inhaltliche Ausgestaltung des jeweiligen Projektantrages, die Umsetzung des Projektes nach erfolgter Finanzierungszusage und letztlich den Verwendungsnachweis zuständig.

Aufgrund der Personalsituation, insbesondere in den bauenden Ämtern und Serviceeinheiten, ist es dem Bezirksamt jedoch nicht immer möglich, alle von den einzelnen Bedarfsträgern gewünschten Projekte rechtzeitig mit Kosten zu untersetzen, bzw. deren Bau fachlich zu begleiten.

 

 

3. Wie ist der aktuelle Stand bei den Einzelmaßnahmen zu den im Konzept benannten Handlungsfeldern?

 

3.2.3

Das Projekt kann im Jahr 2017 aufgrund fehlenden Personals in der Oberbauleitung des SGA nicht umgesetzt werden (siehe Nr.2).

Dies zeichnete sich bereits während der Antragstellung ab und das Bezirksamt hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen gebeten, das Bauvorhaben zunächst zurück zu stellen, da von Seiten SenStadtWohn kein zusätzliches Personal für die Baubegleitung zur Verfügung gestellt wird.

Da nunmehr dennoch eine Finanzierungszusage für 2017 und 2018 besteht, ist das Projekt derzeit ab 2018 nicht mehr ausfinanziert und kann damit insgesamt so nicht im Stadtumbau realisiert werden.

 

3.10

Die Vorplanung wurde 2016 erstellt und mit Kitabetreibern, Eltern und Anwohnern diskutiert.

Im Ergebnis dieser Diskussion konnte das Bauvorhaben nicht wie ursprünglich geplant umgesetzt werden.

Die Diskussion über Art und Umfang der Umgestaltung der Freiflächen ist zur Zeit noch nicht abgeschlossen und bedarf einer externen Steuerung, die das Bezirksamt ausgeschrieben hat und jetzt beauftragen will.

 

Ü.4

Die Maßnahme wurde für das Jahr 2017 aufgeteilt und die Leistungen werden derzeit in zwei Teilleistungen öffentlich ausgeschrieben.

.4) Los 1: Bestellung einer/ eines Stadtumbaubeauftragten (Leistungszeitraum bis Ende 2018)

.2) Los 2: Stadträumliche Untersuchung des Gebietes nördlich des Ostbahnhofes (Leistungszeitraum bis Ende 2017)

 

 

Nachfragen:

1. Welche finanziellen Mittel aus welchen Programmen wurden dazu bisher konkret gesichert, bzw. beantragt?

 

Eine Förderung im Rahmen von Stadtumbau konnte für die bereits unter Nr. 1 beschriebenen Projekte erreicht werden.

 

Daneben wurden folgende Projekte in die Investitionsplanung 2016 - 2020 des Bezirkes aufgenommen:

3.4.2

rmschutzwand, JFE Ko-Ca, Landsberger Allee 15 (Haushaltsjahr 2017)

6.14

Wiederherstellung Spielplatz Büschingstr./ Höchste Str. (Haushaltsjahr 2019)

 

 

2. Welche aktuellen Zeitpläne existieren für die jeweiligen Maßnahmen?

 

Die Zeitplanung ist anhand von Prioritätensetzungen (1, höchste bis 6, niedrigste) und Realisierungshorizonten (kurz-, mittel- und langfristig) im Maßnahmenkatalog des ISEK dargestellt und diesem zu entnehmen.

Der nächste Termin für die Anmeldung von Projekten für das Programmjahr 2018 ist der 31.08.2017.

 

 

Freundliche Grüße

 

Florian Schmidt

 

 

 

 
 

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