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Drucksache - DS/0229/V
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
1. Welche weiteren Maßnahmen beabsichtigt der Bezirk zu ergreifen, da weder die vertraglich vereinbarte volle Kaufsumme für das Schiff entrichtet wurde noch die Verholung zum fest gesetzten Zeitpunkt erfolgte?
Beantwortung: BezStR Herr Schmidt
zu Frage 1: Von Seiten des Bezirksamts wurden bislang keine Gespräche mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt bezüglich eines neuen Liegeplatzes für das ehemalige Jugendfreizeitschiff geführt. Es ist angedacht, dass die zuständigen Fachämter meiner Abteilung einen Termin mit dem neuen Besitzer des Jugendschiffes Freibeuter vereinbaren, um mit ihnen nochmals detailliert die Situation zu erläutern.
zu Frage 2: Da das Bezirksamt nicht in Vermittlungen hinsichtlich eines neuen Liegeplatzes steht und dies alleinige Aufgabe der Käufergemeinschaft ist, sind Nachverhandlungen nicht erforderlich.
zu Frage 3: Eine solche Absicht ist dem Bezirksamt nicht bekannt. Die Möglichkeit, den Kaufvertrag im beidseitigen Einvernehmen zurückabzuwickeln besteht.
zu Nachfrage 1: Im Kaufvertrag wurden Vertragsstrafen für den Fall der nicht termingerechten Verbringung des Schiffes an einen anderen Liegeplatz vereinbart. Zudem ist der Kaufpreis seit Fälligkeit entsprechend den Vorschriften der Landeshaushaltsordnung zu verzinsen. Diese Forderung sowie entstandene Mahnkosten können seitens des Bezirks vom Käufer entsprechend eingefordert werden.
Herr Vollmert: Lieber Herr Schmidt, ich kriege Ihre Beantwortung mit den Kommentaren in der Zeitung nicht ganz deckungsgleich. Von daher frage ich nochmal nach, denn …, frage ich nach der Zuarbeit des Bezirkes für einen Liegeplatz. Hat das Bezirksamt sich jetzt mal abseits der Suche im Bezirk denn darum bemüht, in anderen Bezirken Liegeplätze zu finden?
zu Nachfrage 2: Nein, hat es nicht. Ich verstehe aber auch nicht ganz wie Sie darauf kommen, dass das Bezirksamt das tun sollte. Also das ist ein Kaufvertrag, in dem diese Sache privatisiert wurde und der Käufer ist dafür verantwortlich, sich einen neuen Liegeplatz zu besorgen. Insofern, warum sollte jetzt das Bezirksamt berlinweit dafür sorgen, dass der Käufer einen Liegeplatz bekommt. Das verstehe ich nicht.
Herr Müller: Was passiert denn nun, wenn der Käufer keinen neuen Liegeplatz bekommt in absehbarer Zeit?
zu Nachfrage 3: Ich würde es mal vereinfacht formulieren: Dann bleibt alles beim Alten. Der Kaufvertrag, also wenn das Liegeschiff dort bleibt, dann wird auch der Kaufvertrag nicht, vermute ich jetzt mal, ich bitte auch um Entschuldigung, dass ich in den rechtlichen Details nicht in allem jetzt drin bin, wird dieser Kaufvertrag nicht gültig werden. Vermute ich. Wir können es aber auch noch mal schriftlich nachreichen, wenn Sie das sehr interessiert.
Herr Müller: Heißt das, dass das Schiff dann dort liegen bleibt und der Bezirk das entsorgen muss?
zu Nachfrage 4: Also ich muss mal Folgendes sagen: Hier hat der Bezirk mit jemanden einen Kaufvertrag abgeschlossen, der verschiedene Bedingungen beinhaltet, u.a., wie Sie sich vorstellen können, den Kaufpreis auch zu bezahlen irgendwann. Auch die Bedingung, dass er dieses Schiff dort wegbringt. Es gab auch andere Mitbieter. Das heißt, im schlimmsten Fall wird dieses Schiff eben, sofern nicht die BVV sich etwas anderes wünscht oder andere Entscheidungen getroffen werden, dann noch mal angeboten zum Verkauf. Und ich vermute und hoffe, dass dann auch die Personen gewarnt sind und sich vielleicht vor dem Verkauf damit beschäftigt haben, wo man dieses Schiff eigentlich hinstellt.
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