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Drucksache - DS/0170/V
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfrage:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Familie, Personal und Diversity
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wie viele (angezeigte) Straftaten gab es in der letzten Zeit, in denen Beschäftigte des Bezirksamtes das Opfer waren(bitte nach Art der Straftat sowie zugehörigen Ämtern differenzieren)?
2. Wie hat sich die Anzahl der Straftaten sowie die Art der Straftaten gegen Beschäftigte des Bezirksamtes innerhalb der letzten 5 Jahre entwickelt?
Antwort:
Seit dem Jahr 2012 wurden vom Rechtsamt für das Bürgeramt 6 Strafanträge unter allen denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten - überwiegend wegen Beleidigung - sowie in zwei Fällen Strafanzeige wegen Beleidigung der Bezirksbürgermeisterin und in einem Fall wegen Bedrohung einer Mitarbeiterin im Büro Dez Soz gestellt.
Nach Mitteilung des Gesundheitsamtes gab es innerhalb der letzten 5 Jahre im Gesundheitsamt zwei angezeigte Straftaten gegen Beschäftigte des Bezirksamtes:
2013: Anzeige wegen eines tätlichen Angriffs 2014: Anzeige wegen einer Morddrohung
3. Welche Präventionsstrategie verfolgt das Bezirksamt zur Verhinderung weiterer Straftaten?
Nachfrage: 1. Welche Hilfsangebote gibt es für die betroffenen Beschäftigten?
Antwort:
Das BA Friedrichshain-Kreuzberg hat seit 2009 ein sehr umfassendes Konzept zum Schutz von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen vor und nach Übergriffen “ verabschiedet. Das Konzept beinhalt alle Verfahrensregelungen, Handlungsleitlinien und Unterstützungsmöglichkeiten für die Führungskräfte , inklusive der besonderen Beachtung der Gefährdungsbeurteilung, die jeder Bereich bedarfsgerecht mit Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Überprüfungskriterien im Sinne der Arbeitsschutzverantwortung versehen sollte.
Durch die Koordinatorin für Gesundheitsmanagement werden alle Vorfallsanzeigen erfasst und statistisch (soweit möglich) ausgewertet; die Führungskräfte sind angehalten, jeden Vorfall schriftlich zu erfassen und über die Beschäftigtenvertretungen an sie zu senden (s. Vorlage Vorfallsbericht im Schutzkonzept) -Vorfälle die zu krankheitsbedingten Ausfällen führen, müssen als Unfall an die Unfallkasse gemeldet werden -Vorfälle, bei denen die Beschäftigten körperliche und seelische Gewalt erfahren haben, aber auch Beleidigungen und Bedrohungen, können zur Anzeige bei der Polizei gebracht werden. Die Führungskräfte sind angehalten diese Anzeigen zu tätigen.
Von den gemeldeten Vorfällen im Jahr 2016 können ca. 20 Vorfälle ableiten, in denen Strafanzeige/ ein Strafantrag gestellt wurde. Das Ordnungsamt tätigt mit Abstand die meisten Vorfallsanzeigen und hat damit auch die meisten Strafanzeigen gestellt.
Insgesamt lässt sich aber aus meiner Erfahrung heraus feststellen, dass die Zahl der Vorfälle insgesamt weitaus höher sein müsste und auch die Anzahl der Strafanzeigen. Häufig wird nach Ereignissen weder eine Vorfallsanzeige noch eine Strafanzeige gestellt, da entweder die Einstellung herrscht, dass das ja sowieso nichts bringe, außer zusätzliche Arbeit. Und, dass es zu der Arbeit gehöre in einer Verwaltung, sich beleidigen und beschimpfen zu lassen. Im schlimmsten Fall sogar körperliche Gewalt zu erdulden. Oder, es wird als persönliches, berufliches Versagen empfunden, wenn es zu Übergriffen seitens der Bürger und Bürgerinnen kommt. Ein weiterer Punkt ist, dass die meisten Verfahren eingestellt werden und sich die Beschäftigten eine weitere rechtliche Unterstützung nicht leisten können oder wollen.
Insgesamt wurden im Jahr 2016 74 Vorfälle aus den verschiedenen Ämtern gemeldet; davon wurden mindestens 20 Fälle zur Anzeige gebracht.
Im Vergleich zu den Jahren 2011 bis 2015 hat die Anzahl der gemeldeten Vorfälle zugenommen. Auffällig ist auch die Schwere der ausgeübten Gewalt gegenüber den Beschäftigten. Morddrohungen, Stalking, und direkte körperliche Gewalt (Faustschläge etc.) sind keine Einzelfälle mehr.
Ein Beschäftigter, der oder die einen Übergriff erlitten hat, braucht sofort umfassende Unterstützungsangebote. Geschulte Führungskräfte können auf zahlreiche Angebote für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückgreifen. Wichtig ist jedoch, dass alle FK geschult sind und auch darauf hingewirkt wird, dass sich alle FK mit dem Thema auseinandersetzen und wissen, was zu tun ist. Im Vorfeld gibt es im Bezirksamt eine Reihe von Präventionsmaßnahmen (s. unten). Aber auch hier ist wichtig, dass die FK das Thema ernst nehmen und ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen regelmäßig ( gerade auch die neuen MA) in dem Thema unterweisen, für ein Notfallmanagement und den notwendigen Absprachen in den Arbeitsgruppen sorgen , die Gefährdungsbeurteilungen regelhaft im Blick haben, Ressourcen für Schulungen und andere Maßnahmen in den Haushalt stellen usw.… . Insgesamt ist dieses ein komplexes Thema, da die Übergriffe und Vorfälle nur dann weniger werden können, wenn insbesondere im Bereich der Prävention (TOP: Technik, Organisation (und Organisationskultur) und Person) investiert wird und sich das Image des öffentlichen Dienstes durch gezielte Maßnahmen (auch bauliche) verbessert.
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Monika Herrmann
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