Drucksache - DS/2181/IV  

 
 
Betreff: Fragen zum Campus-Ohlauer?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Dahl, JohnDahl, John
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
27.04.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass das Projekt "Campus-Ohlauer" nicht mehr aus SIWA-Mitteln finanziert werden soll?
     
  2. Diese Tatsache zugrunde gelegt, ist das Bezirksamt dennoch der Meinung, weiter an den Wettbewerbsentwurf gebunden zu sein?
     
  3. Wie bewertet das Bezirksamt folgende Aussage des ehemaligen Bürgermeisters Dr. Franz Schulz zum Campus-Ohlauer:
     

"Das geplante Bauvorhaben widerspricht anscheinend in der Baudichte, Bebauungstiefe und Geschosszahl dem vorhandenen Baunutzungssplan.
 

Davon kann das Bezirksamt befreien, wenn u.a. "die Abweichung städtebaulich vertretbar ist". Die Begründung für diese "Vertretbarkeit" ist in der Regel stadtentwicklungspolitisch motiviert. Also einer politischen Diskussion mit der BVV und den Bürgern zugänglich.
 

Aus meiner Sicht dürfte hier der Ansatzpunkt für eine qualifizierte Diskussion mit den Bürgern liegen, insbesondere wenn städtebaulich begründbare Alternativen vorliegen."?

 

 

Nachfrage:

 

  1. Wird das Bezirksamt das Projekt mit den vorgenannten Befreiungen genehmigen, oder sich stattdessen einer demokratischen Diskussion um einen qualifizierten Städtebau öffnen?

 

 

Beantwortung: Frau Borkamp

 

zu Frage 1: Am 19. November 2015 teilte uns die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zum Projektaufruf experimenteller Geschosswohnungsbau in Berlin mit, dass unser Projektbeitrag für eine Förderung im Rahmen des Sondervermögens Infrastruktur der wachsenden Stadt, abgekürzt gerne mal in SIWA, vorgeschlagen wurde. Von Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sei geplant, zeitnah mit der Präzisierung der für die Fördervereinbarung notwendigen Voraussetzungen in Abstimmung mit den Vorhabenträgern zu beginnen. Eine offizielle anderslautende Antwort ist weder bei uns noch bei der HOWOGE eingegangen.

Dass politische Akteure der Regierungsfraktion des Abgeordnetenhauses aus politischen Erwägungen, das von einer Fachjury ausgewählte Projekt nicht realisiert sehen wollen, ist denkbar, ändert jedoch nichts an der Positionierung des Bezirksamtes zu dem Projekt.

 

zu Frage 2: Das Bezirksamt möchte den Wettbewerbsentwurf weiterhin gemeinsam mit der HOWOGE realisieren, da es einen dringenden Handlungsbedarf für die Schaffung von Gemeinschaftsunterkünften, bezahlbaren Wohnraum und Raum für kommunale Infrastruktur in diesem Teil des Bezirkes sieht, allerdings auch in anderen.

 

zu Frage 3: Das Bezirksamt sieht keine Notwendigkeit, potenzielle Äerungen von Pensionären, die ehemals im Bezirk gewirkt haben, zu bewerten.

 

zu Nachfrage 1: Das Bezirksamt behandelt das Projekt "Campus Ohlauer" analog anderer Projekte zur Schaffung kommunaler Infrastruktur durch die öffentliche Hand, wie z.B. dringend benötigte Schulergänzungsbauten, Schulen und Kitas.

Nach Jahren des Verkaufs von Liegenschaften und Immobilien, fehlenden Mitteln für die Sanierung und zum Teil Abriss von Gebäuden und aktuellem Gegensteuern auf Landesebene durch MUFs, MEBs und Tempo-Homes ist das Thema qualifizierter Städtebau sicherlich eine Frage, die einiger struktureller Weichenstellung auf Landesebene bedarf, um nicht dekoratives Stückwerk und Feigenblatt zu sein.

 

Herr Dahl: Okay, unterstellt, es kommt so dieses Projekt: Was passiert im Anschluss mit dem Hauptgebäude? Also was ist da gedacht? Ursprünglich hieß es ja immer, die Leute, die dort dann jetzt untergebracht werden sollen in eine Notunterkunft oder Gemeinschaftsunterkunft, sollten dann ja in dieses Projekt einziehen, in den Neubau. Und was passiert dann mit dem Altbau?

 

zu Nachfrage 2: Auf die Gefahr hin, einer der anderen Anfragen vorweg zu greifen: Im Altbau wird es eine sogenannte Notunterkunft geben. Der Vertrag ist ausgerichtet auf die nächsten fünf Jahre, ist auch fast unterschriftsreif. Das LAGeSo wartet noch auf eine Verpflichtungsermächtigung der Senatsverwaltung für Finanzen. Selbst wenn die Menschen, die dann jetzt in eine Notunterkunft kommen, in die Gemeinschaftsunterkunft wechseln, heißt es ja nicht, dass nicht noch neue Menschen in eine Notunterkunft kommen. Zudem sind die Standards in der Notunterkunft im Nordflügel so ausgelegt, dass sie mit Ertüchtigung mit Küchenräumen in eine Gemeinschaftsunterkunft umgewandelt werden könnten. Also alle Quoten, was die Ausstattung mit Sanitäranlagen, was die Flächennutzung angeht, sind bereits auf dem Standard von Gemeinschaftsunterkünften.

Das führt auch dazu, dass aktuell die Notunterkunft für besonders Schutzbedürftige, insbesondere schwangere Frauen, Wöchnerinnen und junge Mütter mit Kindern unter einem Jahr gedacht ist als besonderer Schutzraum.

Also selbst, wenn die Menschen wechseln, heißt das nicht, dass die Nutzung im hinteren Teil sich ändert. Zudem verfolgt das Bezirksamt nach wie vor . Interessiert es Sie Herr Dahl? Sie sind multitaskingfähig? Okay. Wenn Sie mit zwei Ohren in verschiedene Richtungen hören können, ist das bewundernswert. Okay, das kommentiere ich jetzt nicht, da bin ich zwar sehr versucht, aber .

Das Bezirksamt hält nach wie vor daran fest, Neubau und Altbau in eine Campus-Struktur zu entwickeln mit dem Schwerpunkt "Projekte für Geflüchtete". Die Achsen Unterkunft sind schon gegeben, auch die Bibliothek, die im Erdgeschoss entstehen soll, ist ja bereits jetzt schon eine Kinder- und Familienbibliothek, soll dann aber eine Kinder- und Familienbibliothek mit interkulturellen Schwerpunkt werden. Auch hintennnen wir uns sehr gut vorstellen, dass die ursprüngliche Idee von Projekten für Geflüchtete, aber auch in Kombination von Projekten für die Nachbarschaft realisiert werden können.

 

Herr Jösting-Schüßler: Jetzt sind ja vom Fragesteller die SIWA-Mittel angesprochen worden. Wie hoch sind denn voraussichtlich die SIWA-Mittel, die dann in das Projekt einfließen und wie ist der Anteil der SIWA-Mittel an den Gesamtkosten des Projekts? Können Sie die Frage beantworten?

 

zu Nachfrage 3: Die SIWA-Konstruktion sieht vor, dass jeder Wohnplatz mit 25.000,00 EUR gefördert wird. Im Stadtentwicklungsausschuss wurde ja auch schon vorgestellt, dass die Baukosten insgesamt bei 1.600,00 EUR / m² nur sein soll inkl. aller Flächen, also auch Kellerflächen, so dass das Ganze sehr preisgünstig kalkuliert werden muss, damit eben auch der bezahlbare Wohnraum bleibt.

Eine offene Frage ist die Frage, wir bringen ja das Grundstück mit seinem Wert ein, was natürlich auch noch mal die Gesamtkosten senkt, wie das miteinander verrechnet wird. Das ist noch offen und zu klären.

 

Herr Müller: Da gibt es ja Wohnungen für unterschiedliche Gruppen, zumindest ist das so vorgesehen. Wie beabsichtigt das Bezirksamt sicherzustellen, dass z.B. wenn eine Wohnung das Studententicket kriegt, der dann auch Student bleibt, solange er in der Wohnung ist, bzw. wenn er kein Student mehr ist, dass die Wohnung dann an einen Studenten geht oder wenn eine Wohnung für eine Frau ist und die kriegt einen Partner, wie beabsichtigt das Bezirksamt das zu realisieren?

 

zu Nachfrage 4: Ich freue mich über jeden Studenten, jede Studentin, die erfolgreich ihr Studium abschließt und jeden Menschen, der einen Partner oder eine Partnerin kriegt, das wollen wir hier im Bezirk nicht verhindern.

Entschuldigung, das sind die Antibiotika.

Vielleicht nochmal dazu: Das Haus soll von einem Träger betrieben werden, im Idealfall einen, ggf. auch zwei. Also einen, der sich auf jeden Fall um die Gemeinschaftsunterkunft kümmert, aber auch einen weiteren, der die anderen Wohnungen dann vermietet und betreut, da es ja auch vorgesehen ist, dass Gemeinschaftsflächen genutzt werden müssen, die auch irgendwie organisiert werden und dann gehe ich davon aus, dass dies Studentenwohnungen, ähnlich wie in einem Studentenwohnheim geregelt ist, hoffentlich nicht mit dem Tag der Exmatrikulation vor die Tür setzen, sondern vielleicht noch mit einer gewissen Übergangsfrist und das wird dann der Betreiber regeln. Aber da sich ja die HOWOGE mit diesem Wettbewerbsbeitrag auf dieses Konzept verpflichtet hat und dafür auch die Fördermittel bekommt, hat sie ja ein Interesse, sich auch daran zu halten.

 

 
 

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