Drucksache - DS/1129/VI  

 
 
Betreff: Ausreichend Parkplätze für Anwohner:innen im Friedenstraßenviertel: Verkehrsuntersuchung starten und Anwohner:innen-Parkzone einrichten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKE/SPDVorsteher Herr Heck, Werner
   
Drucksache-Art:AntragBeschluss Überweisung
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.04.2024 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Ordnung Vorberatung
08.05.2024 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung (VerO)      
Ausschuss für Personal, Haushalt, Investitionen, Rechnungsprüfung und Wirtschaftsförderung Beratung ff

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/1129/VI  

ALLRIS net Ratsinformation

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, unverzüglich eine Verkehrsuntersuchung durchzuführen oder durchführen zu lassen, um den tatsächlichen Parkraumbedarf im Gebiet des Friedenstraßenviertel (LOR 02400521) festzustellen. Damit soll die Grundlage zur Anordnung einer Anwohner:innen-Parkzone geschaffen werden.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt eine räumlich und ggf. zeitlich begrenzte Anwohner:innen-Parkzone nach § 45 Abs. 1b Straßenverkehrsordnung anzuordnen: Die räumliche Begrenzung soll mindestens Teile der Palisadenstraße und der Friedensstraße umfassen.

Das Bezirksamt soll Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Personengruppen erteilen, etwa für Rettungsdienste, Schwerbehinderte, Pflege- und andere soziale oder ehrenamtliche Dienste.

Das Bezirksamt wird beauftragt, neben den Kontrollen und Ahndungen von Parkverstößen durch das Ordnungsamt, auch die Polizei für die Durchsetzung der Anwohner:innen-Parkzone zu aktivieren.

 

Über die Verwarnungs- und Bußgelder hinaus sollen zumindest Fahrzeuge, die über einen längeren Zeitraum unberechtigt abgestellten werden, abgeschleppt werden.

Solange die Parkraumbewirtschaftung nicht flächendeckend eingeführt werden kann, soll übergangsweise die Einrichtung von Anwohner:innen-Parkzonen auf die weiteren nicht bewirtschafteten Gebiete ausgeweitet werden.

 

 

Begründung:

 

Die Straßenverkehrsordnung ermöglicht die Anordnung von Bewohner:innenparkvorrechten, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohnerinnen und Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.

 

Mit der Durchsetzung der Grünfläche in der vormals beparkten Grünfläche in der Friedenstraße und der von der BVV bestätigten Entwidmung des Parkplatzes Koppenstraße/Palisadenstraße für eine neue Grünfläche, wird sich die bereits schwierige Parkplatzsituation im Friedenstraßenkiez weiter verschlechtern.

 

Die BVV hat im Februar 2024 die Drucksache DS/0877/VI auf Antrag des Behindertenbeirats beschlossen. Darin wird festgehalten, dass die Mobilitätswende nicht in Frage gestellt wird, aber dennoch mit Sorge beobachtet wird, dass bei einem zunehmenden Wegfall von Parkplätzen und der daraus folgenden Knappheit von Parkraum, die Menschen, die auf Parkplätze, Pflegedienste oder sonstigen haushaltsnahen Dienstleistungen angewiesen sind, unzumutbar benachteiligt werden.

 

 

BVV 24.04.2024

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Verkehr und Ordnung, Ausschuss für Personal, Haushalt, Investitionen, Rechnungsprüfung und Wirtschaftsförderung (federführend)

 
 

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