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Drucksache - DS/0685/VI
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Arbeit, Bürgerdienste und Soziales
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Dem Wohnungsamt liegen Informationen zur gewerblichen Nutzung als Ferienwohnung mehrerer Einheiten im Gebäude vor. Ob es sich dabei um Wohnungen oder um Gewerberaum handelt, ist derzeit in Klärung.
Insgesamt sind dem Wohnungsamt die Nutzung von 8 Einheiten als Ferienwohnungen bekannt. Bei 3 Einheiten handelt es sich um Gewerberäume. Inwieweit es sich bei den anderen 5 Einheiten um Wohnraum oder um Gewerberäume handelt, wird derzeit geklärt (siehe Antwort 1).
Zweckentfremdungsrechtlich ist die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnungen und /oder Büroräume ohne Genehmigung verboten. Im vorliegenden Fall muss jedoch erst geprüft werden, inwieweit es sich tatsächlich um Wohnraum handelt. Sollte es sich um Wohnraum handeln, wird gegen die zweckfremde Nutzung vorgegangen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Nöll Bezirksstadtrat
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