Drucksache - DS/0550/VI
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Bezirksstadtrat für Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Abgeschlossenheitsbescheinigungen durch den Besitzer beantragt?
Am 16.12.1992 wurde für die Wohnungen Nr. 1 bis 29 ein Antrag auf Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung gestellt.
Abgeschlossenheitsbescheinigungen durch das Bezirksamt ausgestellt?
Am 30.06.1993 wurde die Abgeschlossenheit von den unter Nr. 1) genannten Wohnungen bescheinigt.
Abgeschlossenheitsbescheinigungen vom Bezirksamt offiziell informiert?
Die bezirkliche Bauaufsicht stellt nur die Bescheinigungen aus. Eine Informationspflicht an die Mieter:innen ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Ob das Bezirksamt seinerzeit ggf. die Mieter:innen informiert hat, ist im Stadtentwicklungsamt nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Schmidt Bezirksstadtrat
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