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Drucksache - DS/0528/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg fordert das Bezirksamt auf, sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und der Senatsbaudirektorin dafür einzusetzen, dass diese dem auf Landesebene geschlossenen Koalitionsvertrag nachkommen und eine umfangreiche, transparente und belastbare Prüfung mittels Gutachten von Expert*innen durchführen, ob und inwiefern die angestrebte Bebauung des Gleisdreieckparks („Urbane Mitte“) den heutigen Kriterien eines sozial-ökologischen Vorhabens entspricht. Der Bezirk ist hierbei zu beteiligen. Falls diese Prüfung negativ ausfällt, wird das Bezirksamt dazu aufgefordert, alle Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um eine Bebauung einzuschränken, bzw. in der jetzt geplanten Form zu verhindern. Ein schlichter Briefwechsel seitens der Senatsbaudirektorin mit dem Bezirksamt wird nicht als ausreichend für die Erfüllung eines Prüfauftrages angesehen.
Begründung:
Das geplante Bauprojekt „Urbane Mitte“ sieht nach aktuellem Stand die Errichtung von sieben bis zu 90 Meter hohen Hochhäusern vor, in denen kein Wohnraum entstehen soll. Die Pläne stoßen aus verschiedensten Gründen auf Kritik von Anwohner*innen und Initiativen aus der Zivilgesellschaft. Das Bauvorhaben rund um den Gleisdreieckpark basiert auf einem Rahmenvertrag aus dem Jahr 2005. Der städtebauliche Wettbewerb fand im Jahr 2015 statt. Seitdem haben sich die Bedingungen und Anforderungen an städtebauliche Projekte in der Innenstadt deutlich verändert. Es stellt sich nicht nur die Frage, ob reine Bürogebäude aktuellen Nutzungsinteressen entsprechen, insbesondere die Bekämpfung der Klimakrise und Konzepte von nachhaltiger Baukultur sind mittlerweile in den Fokus städtebaulicher Überlegungen gerückt. Die Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE. im Land Berlin hat aus diesem Grunde beschlossen, zu prüfen „ob und inwieweit der städtebauliche Vertrag zur Urbanen Mitte den aktuellen klimapolitischen Aufgaben und den Bedarfen vor Ort noch gerecht wird und eine Anpassung von Art und Maß der Bebauung ermöglicht wird“ (Koalitionsvertrag, S.11). Diese Prüfung ist bislang noch nicht oder nur unzureichend erfolgt. Daher fordert die BVV Friedrichshain-Kreuzberg das Bezirksamt auf, sich gegenüber der Senatsverwaltung und der Senatsbaudirektorin einzusetzen, diese Prüfung gründlich, transparent und unter Einbeziehung des Bezirks durchzuführen.
BVV 14.12.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg fordert das Bezirksamt auf, sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und der Senatsbaudirektorin dafür einzusetzen, dass diese dem auf Landesebene geschlossenen Koalitionsvertrag nachkommen und eine umfangreiche, transparente und belastbare Prüfung mittels Gutachten von Expert*innen durchführen, ob und inwiefern die angestrebte Bebauung des Gleisdreieckparks („Urbane Mitte“) den heutigen Kriterien eines sozial-ökologischen Vorhabens entspricht. Der Bezirk ist hierbei zu beteiligen. Falls diese Prüfung negativ ausfällt, wird das Bezirksamt dazu aufgefordert, alle Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um eine Bebauung einzuschränken, bzw. in der jetzt geplanten Form zu verhindern. Ein schlichter Briefwechsel seitens der Senatsbaudirektorin mit dem Bezirksamt wird nicht als ausreichend für die Erfüllung eines Prüfauftrages angesehen.
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