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Drucksache - DS/0522/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die Gewerbetreibenden und die Anwohnenden in der Eisenbahnstraße und deren Umgebung mit einer Informationskampagne darüber zu informieren, dass der Antrag zur Straßensondernutzung der Markthallenbetreiber für einen Wochenmarkt nicht mit dem Kaufvertrag der Markthalle 9 in Verbindung steht und dass es sich hier um eine reine Verwaltungsentscheidung des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg handelt.
Begründung: Durch Ankündigungen des Bezirksamtes zum beantragten Wochenmarkt in der Eisenbahnstraße entstand fälschlicherweise der Eindruck, dass dessen Genehmigung durch den Kaufvertrag begründet sei. Das ist richtigzustellen.
BVV 14.12.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt. |
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