Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/0465/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass zuvorderst Anträge für Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und sukzessive alle amtlichen Dokumente zukünftig in Leichter Sprache verfügbar sind. Ferner sollen amtliche Dokumente auch für Sehbehinderte barrierefrei bereitgestellt werden – etwa durch vergrößerte Texte oder auditive Elemente (z. B. Vorlesefunktion bei digital abrufbaren Dokumenten). Der BVV ist bis zum April 2022 zu berichten.
Begründung:
Das Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (Barrierefreie-IKT-Gesetz Berlin - BIKTG Bln) verpflichtet die Verwaltung zu mehr Barrierefreiheit. Bisher sind jedoch im Bereich Soziales keine Dokumente bspw. in Leichter Sprache verfügbar. Gerade für viele Menschen, die von den Leistungen der Eingliederungshilfe profitieren sollen, können langwierige und komplizierte Formulare aber eine Herausforderung sein. Es wäre nicht hinnehmbar, wenn Anträge von Betroffenen nicht gestellt werden können, weil Dokumente und Kommunikation nicht barrierefrei angeboten werden.
BVV 30.11.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
Verwalt 06.12.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass zuvorderst Anträge für Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und sukzessive alle amtlichen Dokumente zukünftig in Leichter Sprache verfügbar sind. Ferner sollen amtliche Dokumente auch für Sehbehinderte barrierefrei bereitgestellt werden – etwa durch vergrößerte Texte oder auditive Elemente (z. B. Vorlesefunktion bei digital abrufbaren Dokumenten). Der BVV ist bis zum April 2023 zu berichten.
BVV 14.12.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass zuvorderst Anträge für Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und sukzessive alle amtlichen Dokumente zukünftig in Leichter Sprache verfügbar sind. Ferner sollen amtliche Dokumente auch für Sehbehinderte barrierefrei bereitgestellt werden – etwa durch vergrößerte Texte oder auditive Elemente (z. B. Vorlesefunktion bei digital abrufbaren Dokumenten). Der BVV ist bis zum April 2023 zu berichten.
BVV 26.04.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
DivAn 03.05.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 24.05.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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