Drucksache - DS/0360/VI  

 
 
Betreff: Sofortzuschlag und Einmalzahlungen auch in der Jugendhilfe
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEVorsteher Herr Heck, Werner
Verfasser:Fuchslocher, Kolja 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.09.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
08.11.2022 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses (JHA)      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
30.11.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.03.2023 
Öffentliche Sondersitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Beratung ff
18.04.2023 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses (JHA)      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
26.04.2023 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Sofortzuschlag und Einmalzahlungen auch in der Jugendhilfe  
VzK_Sofortzuschlag und Einmalzahlungen auch in der Jugendhilfe  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, Empfänger:innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach §39 Kinder- und Jugendhilfegesetz abhängig von der Art der Hilfe zum Lebensunterhalt Leistungen nach dem Einmal- und Sofortzuschlagsgesetz zukommen zu lassen und gegenüber dem Senat auf eine berlinweit einheitliche Umsetzung hinzuwirken.

 

Begründung:

Erwachsene Leistungsempfänger:innen der Grundsicherung erhalten nach dem Einmal- und Sofortzuschlagsgesetz einmalig einen Betrag von 200 Euro für die Belastungen im Rahmen der Pandemie, Kinder einen monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro zur Reduzierung von Kinderarmut. Empfänger:innen von Grundsicherung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz erhalten diese Leistungen in Berlin hingegen nicht, wie eine mündliche Anfrage in der letzten BVV ergab. Die Gesetzeslogik sieht aber eine Anlehnung der Grundsicherungsleistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz an SGB II und XII vor. Daher muss nachjustiert werden und unser Bezirk sollte hier eine treibende Kraft sein.

 

 

BVV 28.09.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Jugendhilfeausschuss

 

 

JHA 08.11.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass Empfänger:innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach §39 Kinder- und Jugendhilfegesetz abhängig von der Art der Hilfe zum Lebensunterhalt Leistungen nach dem Einmal- und Sofortzuschlagsgesetz erhalten. Sollte der Senat dem Anliegen nicht folgen wird das Bezirksamt beauftragt, eine bezirkliche Lösung zu prüfen.

 

 

BVV 30.11.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass Empfänger:innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach §39 Kinder- und Jugendhilfegesetz abhängig von der Art der Hilfe zum Lebensunterhalt Leistungen nach dem Einmal- und Sofortzuschlagsgesetz erhalten. Sollte der Senat dem Anliegen nicht folgen wird das Bezirksamt beauftragt, eine bezirkliche Lösung zu prüfen.

 

BVV 29.03.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Jugendhilfeausschuss

 

 

JHA 18.04.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 26.04.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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