Drucksache - DS/0359/VI  

 
 
Betreff: Die BVV besser über Entscheidungen in der Stadtentwicklung informieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEAusschuss StaWo
Verfasser:Bouali, KerimaHaberer, Maria
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.09.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz, Grünflächen und Klimaschutz Vorberatung
06.10.2022 
Öffentliche Sitzung Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz, Grünflächen und Klimaschutz (UGK) mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beratung ff
10.11.2022 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen (StaWo) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
30.11.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
13.12.2023 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Vorberatung
11.04.2024 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen (StaWo)      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
24.04.2024 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV)      

Beschlussvorschlag
Anlagen:
VzK_Die BVV besser über Entscheidungen in der Stadtentwicklung informieren  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die BVV zeitnah über entsprechende Bauvoranfragen sowie vorab über die beabsichtigten Bauvorbescheide zu diesen Bauvorhaben zu informieren, um geplante größere Neubauvorhaben frühzeitig in ihrer städtebaulichen und sozialräumlichen Wirkung bewerten zu können. Die Prüfergebnisse zu einzelnen Fragestellungen der jeweiligen Bauvoranfrage sind dabei dem Ausschuss für Stadtentwicklung zur Verfügung zu stellen.

 

 

Begründung:

 

Bauvorbescheide sind rechtsverbindlich. Sie entscheiden somit bereits vor Einreichung eines formellen Bauantrags über die Zulässigkeit von Art und Maß der Nutzung eines Neubauvorhabens und begrenzen somit ggf. die Einflussmöglichkeiten der BVV auf das Bauvorhaben.

 

 

BVV 28.09.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz, Grünflächen und Klimaschutz
  • Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen (federführend)

 

 

UGK 06.10.2022

StadtWohn 10.11.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die BVV zeitnah über entsprechende Bauvoranfragen sowie vorab über die beabsichtigten Bauvorbescheide zu diesen Bauvorhaben zu informieren, um geplante größere Neubauvorhaben frühzeitig in ihrer städtebaulichen und sozialräumlichen Wirkung bewerten zu können. Die Prüfergebnisse zu einzelnen Fragestellungen der jeweiligen Bauvoranfrage sind dabei dem Ausschuss r Stadtentwicklung und dem Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz, Grünflächen und Klimaschutz zur Verfügung zu stellen.

 

 

BVV 30.11.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die BVV zeitnah über entsprechende Bauvoranfragen sowie vorab über die beabsichtigten Bauvorbescheide zu diesen Bauvorhaben zu informieren, um geplante größere Neubauvorhaben frühzeitig in ihrer städtebaulichen und sozialräumlichen Wirkung bewerten zu können. Die Prüfergebnisse zu einzelnen Fragestellungen der jeweiligen Bauvoranfrage sind dabei dem Ausschuss r Stadtentwicklung und dem Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz, Grünflächen und Klimaschutz zur Verfügung zu stellen.

 

BVV 13.12.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen

 

 

StadtWohn 11.04.2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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