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Drucksache - DS/0356/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Begründung: Es ist nicht hinnehmbar, dass sich Akteneinsichtnahmen über mehrere Wochen hinziehen und Akten in Gänze und im Vergleich zu einem Vorgang nicht eingesehen werden können. Dies erschwert unnötigerweise die Rechte der Bezirksverordnetenversammlung.
BVV 28.09.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
PBGO 11.10.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
BVV 30.11.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
BVV 29.03.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Petitionen, Beteiligung und Geschäftsordnung, Ausschuss für Personal, Haushalt, Investitionen, Rechnungsprüfung und Wirtschaftsförderung (federführend)
PHIRW 15.06.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 28.06.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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