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Drucksache - DS/0329/VI
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Bezirksstadtrat für Schule, Sport und Facility Management
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
Das Schul- und Sportamt muss die vom Land Berlin erlassenen Vorgaben zur Energieeinsparung bei Gebäuden umsetzen. Diese basieren auf der vom Bundeskabinett beschlossenen Kurzfristenenergiesicherungsverordnung (EnSikuV) sowie der Mittelfristenenergiesicherungsverordnung (EnSimIV). Die Vorgaben zur Absenkung der Rautemperatur gelten derzeit für die Oberschulen, nicht für Grundschulen und Förderzentren. Wie in den Bürodienstgebäuden auch überprüft der Hochbauservice an den Standorten die technischen Möglichkeiten zur Absenkung der Raumtemperatur und setzt diese Maßnahmen um, z.B. Absenkung der Vorlauftemperatur, zeitliches Vorziehen der Nachtabsenkung, angepasste Einstellung der Heizkörper in Unterrichtsräumen und Fluren.
Einige Maßnahmen können nur mittelfristig und langfristig umgesetzt werden. Dazu gehört die Wärmepumpenoffensive, aber auch die Durchführung des so genannten hydraulischen Abgleichs der Heizungsnetze.
Weitere Energieeinsparungen können durch Veränderungen im Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer unserer Gebäude erzielt werden. Bisher gibt es einen Appell des Bezirksamtes an die freiwillige Einsparung von Heizkosten vom 30.06.2022. Es wird einen weiteren Brief mit Empfehlungen zu Energieeinsparungen geben, sowohl an die Beschäftigten des BA, als auch an Schulen und die Nutzerinnen und Nutzer weiterer bezirklicher Liegenschaften. In den schulischen Gremien wird das Thema von uns auf die Tagesordnung gesetzt.
Als Notlösung wird derzeit in der Öffentlichkeit vorgeschlagen, die beschafften Luftreiniger außer Betrieb zu nehmen, um Stromkosten zu sparen. Nach Vorgaben des RKI ersetzen Luftreiniger das Lüften nicht und sind nur ein Zusatzangebot des Landes Berlin. Dies wird jedoch abhängig sein vom weiteren Verlauf der Pandemie. Grundsätzlich gibt es ein Spannungsfeld zwischen der Notwendigkeit Energie einzusparen und der Notwendigkeit, die Infektionsketten zu unterbrechen.
Das Lüftungsverhalten richtet sich nach den Vorgaben des Landes Berlin im Rahmen des Infektionsschutzes. Sollte der Musterhygieneplan Corona, der verbindliche Vorgaben u.a. für das Lüftungsregime in den Schulen enthält, erneut in Kraft treten, ist dieser an allen Schulen verbindlich umzusetzen. Mit dem sehr häufigen Lüften sinken die Raumtemperaturen, treten enorme Wärmeverluste auf und der Verbrauch von Heizenergie steigt. Eine Raumtemperatur von 20 Grad wird in der Regel nicht erreicht, sondern deutlich unterschritten. Zudem dürfte die Nutzung der Luftreinigungsgeräte mit steigenden Infektionszahlen zunehmen. Insofern ist die Möglichkeit, in der kommenden kalten Jahreszeit an Schulen Energie einzusparen, auf jeden Fall auch abhängig vom Verlauf der Pandemie.
Im Fachvermögen des Schul- und Sportamtes befinden sich die beiden Therapiebäder der Gustav-Meyer-Schule und der Liebmann-Schule. Die therapeutisch genutzten Bäder sind von den Vorgaben zur Absenkung der Wasser- und Raumtemperaturen ausgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Andy Hehmke Bezirksstadtrat
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