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Drucksache - DS/0326/VI
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Bezirksstadtrat für Schule, Sport und Facility Management
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
Keines, denn diese Regelung betrifft Gebäude, die zu repräsentativen Zwecken beleuchtet werden.
Bei bezirklichen Gebäuden, in denen Teile des Außengeländes in der Dunkelheit beleuchtet werden, hat dies ausschließlich sicherheitsrelevante Gründe, denn die Beleuchtung, insbesondere die Wegebeleuchtung, dient der Verkehrssicherung. Damit darf sie auch nicht abgeschaltet werden.
Entfällt (siehe Antworten zu 1. und 2.).
Mit freundlichen Grüßen
Andy Hehmke Bezirksstadtrat |
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