Drucksache - DS/0326/VI  

 
 
Betreff: Berliner Energiesparplan im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg: Außenbeleuchtung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Fleischmann, FlorianFleischmann, Florian
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
31.08.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Gebäude in bezirklicher Trägerschaft fallen unter die Vorgaben zur Abschaltung der Anstrahlung und der Außenbeleuchtung von Gebäuden des Berliner Energiesparplans?

 

  1. r welche Gebäude in bezirklicher Trägerschaft ist ein Abschalten der Anstrahlung und der Außenbeleuchtung in den Nachtstunden kurzfristig möglich?

 

  1. Welche konkreten Pläne gibt es, die Vorgaben des Berliner Energiesparplanes zu Anstrahlung und Außenbeleuchtung auch bei Gebäuden in bezirklicher Trägerschaft anzuwenden?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                                                Bezirksstadtrat für Schule, Sport und Facility Management                                                                     

           

 

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

 

  1. Welche Gebäude in bezirklicher Trägerschaft fallen unter die Vorgaben zur Abschaltung der Anstrahlung und der Außenbeleuchtung von Gebäuden des Berliner Energiesparplans?

 

Keines, denn diese Regelung betrifft Gebäude, die zu repräsentativen Zwecken beleuchtet werden.

 

  1. r welche Gebäude in bezirklicher Trägerschaft ist ein Abschalten der Anstrahlung und der Außenbeleuchtung in den Nachtstunden kurzfristig möglich?

 

Bei bezirklichen Gebäuden, in denen Teile des Außengeländes in der Dunkelheit beleuchtet werden, hat dies ausschließlich sicherheitsrelevante Gründe, denn die Beleuchtung, insbesondere die Wegebeleuchtung, dient der Verkehrssicherung. Damit darf sie auch nicht abgeschaltet werden.

 

  1. Welche konkreten Pläne gibt es, die Vorgaben des Berliner Energiesparplanes zu Anstrahlung und Außenbeleuchtung auch bei Gebäuden in bezirklicher Trägerschaft anzuwenden?

Entfällt (siehe Antworten zu 1. und 2.).

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Andy Hehmke

Bezirksstadtrat

 
 

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