Drucksache - DS/0143/VI  

 
 
Betreff: Hilfe für ukrainische Kinder
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Mollenhauer-Koch, TessaMollenhauer-Koch, Tessa
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.03.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Schulplätze stehen ukrainischen Kindern (Stand 28.3.22) im Bezirk zur Verfügung?
     
  2. Welche Unterstützungen bekommen die Schulen?
     
  3. Welche außerschulischen Orte stehen diesen Kindern zur Verfügung?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Abt. Schule, Sport und Facility Management                                                                  Bezirksstadtrat

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:

 

  1. Wie viele Schulplätze stehen ukrainischen Kindern (Stand 28.3.22) im Bezirk zur Verfügung?

 

Momentan stehen 72 Plätze in Willkommensklassen zur Verfügung.

 

  1. Welche Unterstützungen bekommen die Schulen?

 

r die Ausstattung, die Lehr- und Lernmittel sowie das Schulmittagessen werden Mittel aus dem bezirklichen Haushalt zur Verfügung gestellt. Antragstellende aus dem Kreis der Geflüchteten haben i.d.R. auch Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT).

Die SenBJFhrt Stellenausschreibungen und Auswahlverfahren durch und stellt Lehrkräfte sowie ggf. weiteres Personal ein. Das SIBUZ und das Gesundheitsamt unterstützen die Schulen bei unterschiedlichen Fragen und Problemlagen im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten.

 

  1. Welche außerschulischen Orte stehen diesen Kindern zur Verfügung?

 

Es steht bisher der Mehrzweckraum des Haus des Sports in der cklerstr. für die Beschulung einer Willkommensklasse zur Verfügung. Diese Klasse ist noch nicht aktiv, da der Verbund zu einer Schule bisher fehlt und noch keine Lehrkraft eingestellt werden konnte. Bisher konnte der zusätzliche Schulplatzbedarf an unseren Schulstandorten befriedigt werden. Abhängig von der Entwicklung der Anzahl geflüchteter SuS aus der Ukraine muss ggf. zukünftig auch auf weitere öffentliche Einrichtungen außerhalb des Fachvermögens des Schul- und Sportamts zurückgegriffen werden, um eine Beschulung sicherzustellen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Andy Hehmke

 

 
 

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