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Drucksache - DS/0071/VI
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Bezirksstadtrat für Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Veröffentlichung von Eigentümerangaben in Schriftlichen Anfragen und deren Beantwortung über das Internet würde die Eigentümerangaben allgemeinzugänglich machen. Das Schutzinteresse des Einzelnen kann damit nicht mehr gewährleistet werden. Damit kann diese Frage hier nicht beantwortet werden. Wenn ein sogenanntes berechtigtes Interesse vorliegt, kann für Eigentümerauskünfte auf das zuständige Grundbuchamt verwiesen werden.
2019 wurde ein Antrag auf Vorbescheid für das Grundstück gestellt, unter der Adresse Revaler Str. 2. Dieser sah eine sechsgeschossige, rechteckige, den Block füllende Bebauung mit Staffelgeschoss vor. Der rechteckige Innenhof sieht eine eingeschossige Überbauung für den Supermarkt vor. Nach Nordwesten hin wurde mit zwei kammartigen Vorbauten an die Nachbarbebauung angeschlossen. Die Nutzung sah überwiegend Büronutzung vor, Einzelhandel im EG, sowie eine Mischung aus Büro- und Wohnnutzung nach Westen hin, d.h. von der Warschauer Straße abgewandt.
Ein dafür notwendiger Bauantrag wurde bislang nicht gestellt. Aus diesem Grund liegen dem Stadtentwicklungsamt keine weiteren Informationen vor. |
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Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
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