Drucksache - DS/2223/V  

 
 
Betreff: Stand YAAM-Grundstück – Was bremst das Bezirksamt bei der langfristigen Unterstützung?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hochstätter, PeggyHochstätter, Peggy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.08.2021 
Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Warum hat das Bezirksamt bisher keinen langfristigen Mietvertrag an die Betreiber*innen vergeben, obwohl die BVV letztmalig Anfang des Jahres diese Forderung beschlossen hat?
     
  2. Welche Schritte hat das Bezirksamt bisher unternommen, um diese Vereinbarung zu schließen?
     
  3. Was spricht für das Bezirksamt gegen den Abschluss eines langfristigen Mietvertrags?

 

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management

Bezirksstadtrat

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Warum hat das Bezirksamt bisher keinen langfristigen Mietvertrag an die Betreiber* innen vergeben, obwohl die BVV letztmalig Anfang des Jahres diese Forderung beschlossen hat?

 

r den Abschluss eines langfristigen Mietvertrages bedarf es einer langfristigen Sicherheit im Umgang mit Gebäude und Grundstück; letzteres einschließlich der Uferwand zur Spree. Diese Sicherheit ist derzeit noch nicht gegeben, da sowohl statische Probleme an der Uferwand, als auch am Gebäude zu verzeichnen sind.

 

Das Bezirksamt hat in Zusammenarbeit mit dem YAAM eine umfangreiche Machbarkeitsstudie erstellen lassen, die diese Woche vorgelegt wird. Monatlich findet eine Rücksprache mit dem YAAM im Beisein meiner Person statt. Das YAAM hat die feste Möglichkeit zur wöchentlichen Rücksprache mit meinem Referenten. Sie können davon ausgehen, dass wir mit großem Aufwand stetig an einem Lösungspaket arbeiten. Es geht eben leider nicht so schnell, wie auch ich mir das wünschen würde.

 

  1. Welche Schritte hat das Bezirksamt bisher unternommen, um diese Vereinbarung zu schließen?

 

Das Bezirksamt verhandelt derzeit mit dem YAAM über den Abschluss eines langfristigen Mietvertrages. Hierbei sind jedoch die vorgenannten Probleme, die zu entwickelnde Nutzungsperspektive und deren bauliche Umsetzung sowie die Beseitigung der Probleme zu berücksichtigen.

 

  1. Was spricht für das Bezirksamt gegen den Abschluss eines langfristigen Mietvertrags?

 

Die bauliche Ertüchtigung von Gebäude und Uferwand sind im Mietvertrag sowohl auf Vermieter-, als auch auf Mieterseite zu berücksichtigen und entsprechende Regelungen zu vereinbaren. Für das komplexe Bauvorhaben sind auch entsprechend umfassende Vereinbarungen zu treffen, die derzeit gemeinsam erarbeitet werden.

 

Am Ende des Verfahrens steht die Gültigkeit des Mietvertrags noch unter dem Vorbehalt einer Zustimmung im Portfolioausschuss des Abgeordnetenhauses für diese langfristige Bindung des Grundstücks.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Florian Schmidt

 

 
 

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