Drucksache - DS/2214/V  

 
 
Betreff: Ehemalige Spreewald-Hütte bzw. Pavillon im Volkspark Friedrichshain
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Forck, SebastianForck, Sebastian
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.08.2021 
Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Im Frühjahr 2020 brannte der Pavillon im Volkspark Friedrichshain bis auf die Grundmauern nieder. Der Pavillon war zuvor ein beliebtes Ausflugsziel sowohl für Touristen als auch auf Grund der günstigen Preise dort - für die Anwohnenden der umliegenden Kieze.

 

Da insbesondere der benachbarte Barnim-Kiez über sehr wenige gastronomische Begegnungsstätten verfügt, schmerzt hier der Verlust des Pavillons ganz besonders.

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wer ist Eigentümer des Grundstückes auf dem sich der im Frühjahr 2020 abgebrannte Pavillon im Volkspark Friedrichshain, Friedenstraße 101 befand?
     
  2. Liegen bereits Anträge für eine neue Bebauung dieses Areals vor bzw. gibt es weitergehende Planungen auf diesem Areal?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Abt. Familie, Personal, Diversity, Straßen- und Grünflächenamt

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wer ist Eigentümer des Grundstückes auf dem sich der im Frühjahr 2020 abgebrannte Pavillon im Volkspark Friedrichshain, Friedenstraße 101 befand?

 

Die Fläche befindet sich im Fachvermögen des Straßen- und Grünflächenamtes.

 

  1. Liegen bereits Anträge für eine neue Bebauung dieses Areals vor bzw. gibt es weitergehende Planungen auf diesem Areal?

 

Der Verlust des Pavillons im Volkspark Friedrichshain stellt wirklichen einen herben Verlust für den Volkspark Friedrichshain dar. Die Rückarbeiten des Pavillons sind abgeschlossen. Das Straßen- und Grünflächenamt plant einen Wiederaufbau. Ein Zeitplan zum Wiederaufbau kann derzeit noch nicht genannt werden, insbesondere da die Versicherungszahlungen für den Wiederaufbau nicht ausreichen. Weiterhin muss die Zulässigkeit des Bauvorhabens im Außenbereich durch das Stadtentwicklungsamt geprüft und bestätigt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Monika Herrmann

 

 
 

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