Drucksache - DS/2182/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, gemeinsam mit der Unteren Denkmalschutzbehörde eine Begehung des Baerwaldbades zu veranlassen und zu prüfen, ob aus Sicht des Denkmalschutzes eine unmittelbare, dringende Gefahr oder Gefahr im Verzug für den Bestand des Bades besteht und gebotene Maßnahmen durchzuführen oder durch die Denkmalschutzbehörde zu veranlassen sind.
Begründung:
Mit der Schließung des Baerwaldbades, dem Ausfall der Heizungsanlage und dem Ausbleiben notwendiger Sanierungsarbeiten, besteht die Gefahr, dass das Bad weitere, unnötige Schäden erleidet.
BVV 25.08.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, gemeinsam mit der Unteren Denkmalschutzbehörde eine Begehung des Baerwaldbades zu veranlassen und zu prüfen, ob aus Sicht des Denkmalschutzes eine unmittelbare, dringende Gefahr oder Gefahr im Verzug für den Bestand des Bades besteht und gebotene Maßnahmen durchzuführen oder durch die Denkmalschutzbehörde zu veranlassen sind.
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