Einwohnerinnen und Einwohner jeden Alters, die im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ihren Wohnsitz (oder den eines Erziehungsberechtigten), ihren Arbeitsplatz, ihren Schul- oder Kitaplatz oder ihren Ausbildungsplatz haben oder eine Kinder- und Jugendeinrichtung im Bezirk besuchen, können in der ordentlichen Sitzung der BVV Mündliche Anfragen an das Bezirksamt richten.
Die Fragen müssen einen bezirklichen Bezug haben und dürfen sich in maximal fünf Einzelfragen aufgliedern. Drei Einzelfragen müssen schriftlich eingereicht werden. Zwei weitere Einzelfragen können mündlich gestellt oder auch schriftlich eingereicht werden. Die Fragen müssen den Namen und die Anschrift der Fragenden enthalten und pro Thema wird nur eine Anfrage zugelassen.