Einwohner*innenanfragen

Einwohnerinnen und Einwohner jeden Alters, die im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ihren Wohnsitz (oder den eines Erziehungsberechtigten), ihren Arbeitsplatz, ihren Schul- oder Kitaplatz oder ihren Ausbildungsplatz haben oder eine Kinder- und Jugendeinrichtung im Bezirk besuchen, können in der ordentlichen Sitzung der BVV Mündliche Anfragen an das Bezirksamt richten.

Die Fragen müssen einen bezirklichen Bezug haben und dürfen sich in maximal fünf Einzelfragen aufgliedern. Drei Einzelfragen müssen schriftlich eingereicht werden. Zwei weitere Einzelfragen können mündlich gestellt oder auch schriftlich eingereicht werden. Die Fragen müssen den Namen und die Anschrift der Fragenden enthalten und pro Thema wird nur eine Anfrage zugelassen.

Die Anfragen sollen kurz gefasst sein und dem Bezirksamt eine kurze Beantwortung ermöglichen. Vorbemerkungen, ergänzende Erläuterungen und persönliche Erklärungen sollen unterbleiben.

Die Fragestellenden müssen persönlich anwesend sein. Eine Vertretung ist nicht möglich. Die Fragen werden von Ihnen vorgetragen und anschließend mündlich vom Bezirksamt beantwortet. Eine Aussprache (Diskussion) dazu ist nicht möglich. Bei Abwesenheit entfällt der Anspruch auf Beantwortung.

Für die Behandlung der Einwohner*innenanfragen stehen in jeder Sitzung 30 Minuten zur Verfügung. Die Beantwortung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Die mündliche Fragestunde wird zur Protokollierung aufgezeichnet. Eine Abschrift der Beantwortung erhalten Sie im Nachgang übersandt. Fragen, die während der zur Verfügung stehenden Zeit nicht beantwortet werden können, werden innerhalb von zwei Wochen schriftlich beantwortet.

Wichtig

Falls Ihre Einwohner*innenanfrage nicht oder nicht vollständig den formalen Anforderungen entspricht, werden Sie vom BVV Büro per E-Mail informiert.

Abhängig davon, wann Ihre Einwohner*innenanfrage eingeht, kann es erforderlich sein, dass der Austausch dann sehr kurzfristig erfolgen muss, um den Annahmeschluss zu erreichen.

Einreichung

Ihre Einwohner*innenfragen reichen Sie bitte schriftlich im BVV-Büro ein.

Vorzugsweise benutzen Sie hierfür das Onlineformular .

Annahmeschluss

Die Sitzungen der BVV finden in der Regel einmal im Monat an einem Mittwoch statt (vgl. Sitzungskalender).

Ihre Einwohner*innenanfrage muss bis spätestens zwei Tage (in der Regel am Montag) vor der BVV um 10:00 Uhr im BVV-Büro eingegangen sein. Ggf. erforderliche Anpassungen an die formalen Anforderungen müssen ebenfalls bis 10:00 Uhr erfolgt sein.

Datenschutz / Hinweise

Mit Ihrer Einwohner*innenanfrage wird Ihr Name veröffentlicht. Alle anderen Daten verbleiben ausschließlich im BVV-Büro.

Die Sitzung der BVV wird live mit Bild und Ton ins Internet übertragen.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie erreichbar sind, damit das BVV-Büro Sie gegebenenfalls schnell kontaktieren und Ihre Einwohner*innenanfrage rechtzeitig an das Bezirksamt übermitteln kann.

Bei Fragen
wenden Sie sich gerne an das BVV-Büro.