Beschluss "Änderung der sozialen Erhaltungsverordnung „Bergmannstraße-Nord“ gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg"

Abt. für Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: VI / 022 / 22

Das Bezirksamt beschließt:

1. Die Aufhebung der bestehenden Erhaltungsverordnung vom 4. Februar 2003 und den Erlass einer neuen Erhaltungsverordnung mit räumlicher Erweiterung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet „Bergmannstraße-Nord“ im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg (Anlage 1) in den Grenzen Brachvogelstraße und Carl-Herz-Ufer als nördliche Begrenzung, Mehringdamm, das Carl-Herz-Ufer und die Gelbelstraße im Osten, die Bergmannstraße und den Marheinekeplatz im Süden sowie den Südstern, die Blücherstraße und die Zossener Straße als westliche Begrenzung (Anlage 3 Karte).

2. Die bestehenden Prüfkriterien des Bezirks (siehe Bekanntmachung vom 24.04.2018 im ABl. Nr. 20 vom 18. Mai 2018, S. 2492-2501) sind für das Gebiet „Bergmannstraße-Nord“ anzuwenden.

3. Die Rechtsverordnung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin zu veröffentlichen.

4. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.

5. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung beauftragt.

Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung und sowie Klima- und Umweltauswirkungen sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.

Bezirksbürgermeisterin
Bezirksstadtrat

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: VI / 022 / 22

  • Änderung der sozialen Erhaltungsverordnung „Bergmannstraße-Nord“ gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg

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Büro der Bezirksbürgermeisterin

Herr Hamoud