Beschluss "Bebauungsplan 2-35a VE für das Grundstück Köpenicker Straße 14 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg"
Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V/ 926/ 21
Abteilung Bauen, Planen und Facility Management
Das Bezirksamt beschließt:
- Die Abwägung und das Ergebnis der erneuten eingeschränkten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
- Den geänderten Entwurf des Bebauungsplans (vorhabenbezogener Bebauungsplan, aufgestellt am 21. Januar 2019, mit einem Deckblatt vom 12. Mai 2021) einschließlich seiner Begründung sowie den geänderten Vorhaben- und Erschließungsplan
- Den geänderten Entwurf der Rechtsverordnung
- Die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme wird bei der Bezirksverordnetenversammlung eingebracht.
- Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen und Facility Management beauftragt.
Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.
Knut Mildner-Spindler, Stellv. Bezirksbürgermeister
Florian Schmidt, Bezirksstadtrat
Beschluss zur BA-Vorlage Nr.: V/ 926/ 21
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Bebauungsplan 2-35a VE für das Grundstück Köpenicker Straße 14 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg
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Büro der Bezirksbürgermeisterin
Herr Hamoud