Beschluss "Konkretisierung sozialer Sanierungsziele im Sanierungsgebiet „Südliche Friedrichstadt“"
Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V/ 508/ 20
Abteilung für Bauen, Planen und Facility Management
Das Bezirksamt beschließt:
- Im Sanierungsgebiet „Südliche Friedrichstadt“ werden die Sanierungsziele im Block 622 für die Grundstücke Neuenburger Str. 5, 6, 7 und 8 wie folgt konkretisiert: Es wird ein Anteil von 70 % der oberirdischen Bruttogrundfläche für eine gewerbliche Nutzung und ein Anteil von 30 % der oberirdischen Bruttogrundfläche für eine Wohnnutzung festgelegt. Für den Gebäudeteil mit einer Wohnnutzung im Bereich der Neuenburger Str. 7 und 8 wird eine Geschosszahl von maximal VII festgelegt.
- Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.
- Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen und Facility Management beauftragt.
Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.
Herrmann, Bezirksbürgermeisterin
Hehmke, Bezirksstadtrat
Beschluss zur BA-Vorlage Nr.: V/ 508/ 20
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Konkretisierung sozialer Sanierungsziele im Sanierungsgebiet "Südliche Friedrichstadt“
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Büro der Bezirksbürgermeisterin
Herr Hamoud