Beschluss "Konkretisierung sozialer Sanierungsziele im Sanierungsgebiet „Südliche Friedrichstadt“"

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V/ 508/ 20

Abteilung für Bauen, Planen und Facility Management

Das Bezirksamt beschließt:

  1. Im Sanierungsgebiet „Südliche Friedrichstadt“ werden die Sanierungsziele im Block 622 für die Grundstücke Neuenburger Str. 5, 6, 7 und 8 wie folgt konkretisiert: Es wird ein Anteil von 70 % der oberirdischen Bruttogrundfläche für eine gewerbliche Nutzung und ein Anteil von 30 % der oberirdischen Bruttogrundfläche für eine Wohnnutzung festgelegt. Für den Gebäudeteil mit einer Wohnnutzung im Bereich der Neuenburger Str. 7 und 8 wird eine Geschosszahl von maximal VII festgelegt.
  1. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.
  1. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen und Facility Management beauftragt.

Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.

Herrmann, Bezirksbürgermeisterin
Hehmke, Bezirksstadtrat

Beschluss zur BA-Vorlage Nr.: V/ 508/ 20

  • Konkretisierung sozialer Sanierungsziele im Sanierungsgebiet "Südliche Friedrichstadt“

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