Energiewende ohne Zwangsarbeit: Was öffentliche Auftraggeber bei Solarmodulen beachten können

Crashkurs Rohstoffwende 2024 - 5

Die Umstellung auf erneuerbare Energien ist für unsere Zukunft unverzichtbar. Für Friedrichshain-Kreuzberg – wie für ganz Berlin – bedeutet das vor allem, deutlich mehr Photovoltaikanlagen auf den Dächern entstehen zu lassen.
Gleichzeitig rückt damit ein globales Problem in den Fokus: Ein großer Teil der weltweit verwendeten siliziumbasierten Solarmodule stammt aus China, das weite Teile der Wertschöpfungskette dominiert.

In einzelnen Regionen, insbesondere in Xinjiang, sind die Arbeitsbedingungen jedoch mit schweren Menschenrechtsverletzungen verbunden. Davon betroffen ist vor allem die Produktion von Polysilizium, dem Grundstoff für Solarzellen.

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Rchtsgutachten zur sozial verantwortlichen Beschaffung von Solarmodulen

Diese Hintergründe stellen öffentliche Auftraggeber vor die dringende Frage, wie der Bezug von Solarmodulen sozial verantwortungsvoll gestaltet werden kann, ohne die Geschwindigkeit beim PV-Ausbau zu verlangsamen.

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat daher ein rechtliches Gutachten in Auftrag gegeben. Es untersucht, welche Ausschreibungskriterien und Nachweispflichten geeignet sind, um das Risiko staatlich verordneter Zwangsarbeit in der Lieferkette möglichst gering zu halten. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Herstellung von Polysilizium.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass öffentliche Auftraggeber menschenrechtsbezogene und ökologische Anforderungen grundsätzlich in ihre Ausschreibungen integrieren können. Dazu zählen etwa Sorgfaltspflichten, Audits und Nachweise zur Herkunft der Rohstoffe. Auch der Nachweis europäischer Lieferketten kann ein gangbarer Weg sein, um Risiken zu reduzieren und Zwangsarbeit auszuschließen.

Im Geltungsbereich des Net Zero Industry Acts gilt zudem, dass öffentliche Auftraggeber eine Obergrenze von 50 Prozent für das in der Modulproduktion eingesetzte Polysilizium aus nicht privilegierten Drittstaaten festlegen müssen, sofern die Kommission eine Abhängigkeit festgestellt hat. Darüber hinaus können nach der Sektorenverordnung Angebote mit einem Warenanteil von mehr als 50 Prozent aus solchen Staaten zurückgewiesen werden.

Ein ungewöhnlicher, aber vielversprechender Ansatz ist außerdem die separate Vergabe von Polysilizium in einem vorgelagerten Verfahren. Nach neuerer Rechtsprechung des EuGH haben Bieter aus nicht privilegierten Drittstaaten keinen Anspruch auf Gleichbehandlung aus Unionsrecht. Damit kann der Auftraggeber in einem solchen Verfahren festlegen, dass Anbieter aus bestimmten Drittstaaten ausgeschlossen werden können.

Das Gutachten zeigt: Rechtssichere Spielräume für eine verantwortungsvolle Beschaffung sind vorhanden. Jetzt kommt es darauf an, sie entschlossen zu nutzen – für eine Energiewende, die ihren Namen auch in globaler Verantwortung verdient.

  • Gutachten: Ausschreibungskreterien und Nachweispflichten zur Beschaffung von Solarmodulen mit einem möglichst geringen Risiko von staatlich verordneter Zwangsarbeit in der Lieferkette

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Helena Jansen, Koordination Kommunale Entwicklungspolitik