Antrag auf Eingriffe in den Baumbestand
Wenn Sie mit Ihrer Planung entsprechend fortgeschritten sind und Sie für Ihre Baumaßnahme Konflikte mit dem Baumbestand feststellen, welche aus Ihrer Sicht einen Eingriff in den Baumbestand benötigen (sei es durch Rückschnitte, Hochbinden, Fällungen oder ähnliches), sind Sie rechtlich verpflichtet einen Antrag auf Eingriffe in den Baumbestand zu stellen. Den Antrag finden Sie hier zum Download.
Bitte senden Sie den Antrag per E-Mail an baummanagement@ba-fk.berlin.de . Die Bearbeitungszeit beträgt auf Grund der aktuellen personellen Situation circa 12 Wochen.
Unterlagen müssen generell prüffähig vorliegen. Nicht vollständig prüffähige Unterlagen werden nicht bearbeitet. Bitte beachten Sie auch ggf. entsprechende Vollmachten der/des betroffenen anliegenden Grundstückseigentümers zu übermitteln.
Sollten Sie ohne schriftliche Genehmigung widerrechtlich in den Baumbestand eingreifen, handelt es sich um eine Straftat im Sinne des § 303 ff StGB.
Bei Bauvorhaben mit starker Baumbetroffenheit (durch Umfang oder Ausmaß) fordern wir zum Schutz der Bäume eine ökologische bzw. baumschutzfachliche Baubegleitung. Die ökologische bzw. baumschutzfachliche Baubegleitung (BaumBB) umfasst die Vorbereitung (Erstellung eines Baumschutzkonzeptes), Kontrolle, Dokumentation und Bewertung der Bauarbeiten (s. Fachbericht Baumschutzfachliche Baubegleitung FLL 2025). Dabei sind verpflichtend Protokolle und entsprechende Abstimmungen mit dem Straßen- und Grünflächenamt (Baummanagement) zu führen. Der Anspruch seitens des SGA gegenüber Dritten ergibt sich aus den Auflagen der Sondernutzung oder der VRAO (verkehrsrechtlichen Anordnung).