Eingriffe in den Baumbestand

Sie wollen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg bauen? Dann überprüfen Sie bereits in der Planungsphase, ob Ihre Arbeiten mit Straßenbäumen oder Bäumen in Grünanlagen kollidieren. Diese Bäume befinden sich im Zuständigkeitsbereich des Straßen- und Grünflächenamtes.

Bitte beachten Sie, dass insbesondere durch das Schneller-Bauen-Gesetz keine Prüfung seitens der Bau- und Wohnungsaufsicht erfolgt.

Erläuterung: Der Bauantrag bezieht sich auf das Baugrundstück. Für geplante Maßnahmen an Bäumen auf anderen Grundstücken (einschließlich Straßenbäume) muss sich der Bauherr oder die Bauherrin selbst um das Verfahren des Baunebenrechts bemühen und die Zustimmung des Nachbarn einholen und ggf. einen Antrag bei Straßen- und Grünflächenamt stellen. Ohne Zustimmung durch das SGA können keine Schnittmaßnahmen oder Fällungen an und von Straßenbäumen erfolgen (Beispiele: 2. Rettungsweg, Neubau von straßenseitigen Balkonen, neue Zufahrten).

Antrag auf Eingriffe in den Baumbestand

Wenn Sie mit Ihrer Planung entsprechend fortgeschritten sind und Sie für Ihre Baumaßnahme Konflikte mit dem Baumbestand feststellen, welche aus Ihrer Sicht einen Eingriff in den Baumbestand benötigen (sei es durch Rückschnitte, Hochbinden, Fällungen oder ähnliches), sind Sie rechtlich verpflichtet einen Antrag auf Eingriffe in den Baumbestand zu stellen. Den Antrag finden Sie hier zum Download.

Bitte senden Sie den Antrag per E-Mail an baummanagement@ba-fk.berlin.de . Die Bearbeitungszeit beträgt auf Grund der aktuellen personellen Situation circa 12 Wochen.

Unterlagen müssen generell prüffähig vorliegen. Nicht vollständig prüffähige Unterlagen werden nicht bearbeitet. Bitte beachten Sie auch ggf. entsprechende Vollmachten der/des betroffenen anliegenden Grundstückseigentümers zu übermitteln.

Sollten Sie ohne schriftliche Genehmigung widerrechtlich in den Baumbestand eingreifen, handelt es sich um eine Straftat im Sinne des § 303 ff StGB.

Bei Bauvorhaben mit starker Baumbetroffenheit (durch Umfang oder Ausmaß) fordern wir zum Schutz der Bäume eine ökologische bzw. baumschutzfachliche Baubegleitung. Die ökologische bzw. baumschutzfachliche Baubegleitung (BaumBB) umfasst die Vorbereitung (Erstellung eines Baumschutzkonzeptes), Kontrolle, Dokumentation und Bewertung der Bauarbeiten (s. Fachbericht Baumschutzfachliche Baubegleitung FLL 2025). Dabei sind verpflichtend Protokolle und entsprechende Abstimmungen mit dem Straßen- und Grünflächenamt (Baummanagement) zu führen. Der Anspruch seitens des SGA gegenüber Dritten ergibt sich aus den Auflagen der Sondernutzung oder der VRAO (verkehrsrechtlichen Anordnung).

Datenschutzerklärung Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Downloads

  • Antrag auf Eingriffe in den Baumbestand

    PDF-Dokument (1.6 MB)

  • Vollmacht

    PDF-Dokument (279.1 kB)

  • Weitere Maßnahmen für den Antrag auf Eingriffe in den Baumbestand

    PDF-Dokument (1.9 MB)

Zu beteiligtende Ämter und Behörden:

  • Bei geschützten Bäumen gem. Berliner Baumschutzverordnung (Berl BaumSchVO) müssen Sie sich grundsätzlich zusätzlich an das zuständige Umwelt- und Naturschutzamt wenden. Das Antragsformular finden Sie hier.
  • Handelt es sich bei den betreffenden Bäumen um Bäume auf Grundstücken sonstiger öffentlicher Träger wie bspw. des Schulamtes oder Jugendamtes sind diese entsprechend zu kontaktieren.
  • Handelt es sich bei den betreffenden Bäumen um Bäume auf Privatflächen ist ihre zuständige Behörde das Umwelt- und Naturschutzamt. Ein Antrag beim Straßen- und Grünflächenamt ist nicht nötig.

Wie müssen Bäume bei Baumaßnahmen geschützt werden?

Bei Bauarbeiten sollten weder Wurzeln beschädigt noch Äste abgebrochen werden, noch dienen Baumscheiben der Lagerung von Bau- oder Abraummaterialien. Es gelten die allg. Auflagen zum Baumschutz auf Baustellen. Siehe auch:

*Jeweils in den aktuell gültigen Fassungen

Baumschutz bei Baustellen

Kontakt

  • Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
  • Straßen- und Grünflächenamt
  • Yorckstraße 4-11, 10965 Berlin
  • Tel.: (030) 90298-8024
  • Fax: (030) 90298-8033
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