Haltverbot für Umzüge und Ladetätigkeiten

Damit Ihr Möbelwagen am Umzugstag vor der alten und der neuen Wohnung halten kann, sollten Sie sich um vorübergehende Haltverbote kümmern. Bei den bezirklichen Straßenverkehrsbehörden erhält man eine Anordnung, jedoch keine Verkehrszeichen.

Es ist eine Firma mit der Aufstellung der Haltverbotszeichen und der Beantragung der entsprechenden Anordnung zu beauftragen. Diese Firmen sind im Internet z. Bsp. unter den Suchbegriffen Baustellensicherung und Verkehrszeichenaufsteller zu finden.

Die Anträge im vereinfachten Verfahren – Anordnung zur Konkretisierung einer Rahmenanordnung- sind ca. 10 Tage vor Beginn der Arbeiten/Aufstellung der Haltverbote zu stellen.

Eine Genehmigung kann nur mit gültiger Rahmenanordnung erfolgen. Die Rahmenanordnung ist kostenlos und muss bei örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.

Bei Ladetätigkeiten ist stets eine konkrete Angabe der Art der Ladetätigkeiten anzugeben. Haltverbote im vereinfachten Verfahren können für max. 30 Tag beantragt werden. Für Haltverbote über 30 Tage muss ein Antrag auf Einzelanordnung gestellt werden.