Fahrradabstellanlagen (Berliner Bügel), Abstellanlagen für E-Scooter und Lastenfahrräder

Das Aufstellen von Fahrradbügeln oder das Ausweisen von Abstellanlagen für E-Scooter kann formlos bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.
Der Antrag muss eine Begründung und nach Möglichkeit ein Foto enthalten, um den Standort genauer zu erläutern.

Anträge können per E-Mail oder postalisch an die zuständige Straßenverkehrsbehörde gestellt werden.