Erschließungsbeiträge

Wenn öffentliche Straßen, Plätze und ggfs. auch Grün- und Erholungsanlagen erstmalig endgültig hergestellt werden, sind diejenigen Eigentümer oder Erbbauberechtigte, deren Grundstücke an der erschlossenen Straße oder am erschlossenen Platz oder in einem bestimmten Umkreis um eine neu hergestellte Grün- und Erholungsanlage liegen, verpflichtet, die umlagefähigen Kosten zu tragen.

Mit einem amtlichen Bescheid wird den Betroffenen der anfallende Erschließungsbeitrag mitgeteilt, welcher sich aus den entsprechenden Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des Berliner Erschließungsbeitragsgesetzes (EBG) ergibt.

Mittels einer Erschließungsbeitragsbescheinigung können Sie sich darüber informieren, ob für Ihr Grundstück bereits Erschließungsbeiträge gezahlt wurden oder ob ggfs. zu einem späteren Zeitpunkt damit zu rechnen ist, dass noch Erschließungsbeiträge erhoben werden oder ob beispielsweise noch Beiträge offen sind.

Der Antrag auf Erstellung einer Erschließungsbeitragsbescheinigung kann formlos erfolgen und muss schriftlich, per Fax oder per Mail gestellt werden. Die Ausstellung einer solchen Bescheinigung ist gebührenpflichtig. Die Verwaltungsgebühren für eine Erschließungsbeitragsbescheinigung liegen je Grundstück entweder bei 31,00 € (ohne Berechnung) oder bei 82,00 € (mit Berechnung).

Das Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg erteilt Auskunft nur Grundstückseigentümern, Rechtsanwälten und Notaren oder durch den jeweiligen Eigentümer bevollmächtigten Personen. Bescheinigungen an andere Personen oder Institutionen, z.B. an Kaufinteressenten, erfolgen nicht.